Politik

Wasser- und Tierschutz kommen in die Verfassung

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Koalition und Freiheitliche haben sich am Donnerstag darauf geeinigt, Wasser- und Tierschutz in der Verfassung zu verankern. Schon im Sommer könnte der Beschluss durch sein.

Besonders das Thema Wasser, speziell EU-Überlegungen bezüglich einer Liberalisierung der Versorgung hatten vor einigen Monaten für einige Aufregung gesorgt. Nun heißt es im Antrag, dass sich die Republik zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung von deren Erbringung und Qualität bekenne.

In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass mit dieser Bestimmung der EU entgegengetreten werde, "die Marktliberalisierung auf den Bereich dieser öffentlichen Dienstleistungen auszuweiten".

Gebietskörperschaften als Kontrolle für Private

Der Staat solle verpflichtet werden, die Leistung selbst zu erbringen oder die Erbringung durch Dritte in entsprechender und kontrollierbarer Qualität sicherzustellen. Damit können zwar weiter Private mit der Wasserversorgung beauftragt werden, allerdings müssten die Gebietskörperschaften dafür auch Gewährleistung bieten. Und das könne im Zweifelsfall teuer werden, wenn Private die Leistung nicht entsprechend erbrächten.

Tierschutz nur in einem Satz erwähnt

Was den Tierschutz angeht, wird im Gesetz schlicht festgestellt: "Die Republik Österreich bekennt sich zum Tierschutz." In den Erläuterungen wird darauf verwiesen, dass schon seit 2004 eine Entschließung vorliege, wonach der Tierschutz in der Verfassung verankert werden solle, um "dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier als fühlendes Wesen Rechnung zu tragen".

Gegen Tierversuche

Mit der Bestimmung wird bei einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof dem Lebewesen Tier eine stärkere Stellung als bisher eingeräumt. Das käme etwa dann zum Tragen, wenn Tierversuche vor das Höchstgericht gebracht werden, wie VP-Verfassungssprecher Gerstl betonte. Wittmann sprach von der größtmöglichen Absicherung der Tierrechte.

Lebensmittel als Teil der Bestimmung

Ferner als Ziel in die Verfassung aufgenommen wird die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs "auch aus heimischer Produktion". Begründet wird dieses Staatsziel damit, dass es sich um ein zentrales Anliegen im Sinne der österreichischen Bevölkerung und ihrer Versorgungssicherheit halte. Schließlich noch neu in der Verfassung ist das Bekenntnis zur Grundlagen- und angewandten Forschung.