Österreich

Wegen Geldgeschäften Strafregister abgefragt

Heute Redaktion
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Der Angeklagte hat als Polizist 14 mal das polizeiliche Strafregister nach  einem 69-Jährigen abgefragt.
Der Angeklagte hat als Polizist 14 mal das polizeiliche Strafregister nach einem 69-Jährigen abgefragt.
Bild: Matthias Lauber

Dienstag stand ein 55-jähriger Polizist aus dem Salzkammergut in Wels vor Gericht. Der Mann hat mehrere Male aus privaten Gründen das Strafregister abgesucht.

"Hintergrund der Abfrage waren Geldgeschäfte, durch die dem Angeklagten ein hoher finanzieller Schaden entstand war. Es geht um eine Summe von 173.000 Euro", sagt Gerichtssprecherin Gerlinde Hellebrand gegenüber "Heute".

Genau vierzehn Mal hatte der 55-jährige aus dem Salzkammergut in seiner Position als Polizist das Strafenregister (EKIS) nach einem 69-jährigen mit österreichischer Staatsbürgerschaft abgefragt.

"Er wollte sich in der Datenbank über seinen Geschäftspartner erkundigen", so laut Hellebrand die Erklärung des Angeklagten vor Gericht.

14 Abfragen in zweieinhalb Monaten

Die mit dem Abgefragten eingegangenen Investments dürften sich nicht so entwickelt haben, wie sich der 55-Jährige das vorstellte. Der Beamte hielt den 69-Jährigen für einen Betrüger, wollte ihn durch die elektronischen Überprüfungen im Auge behalten – deshalb die zahlreichen Abfragen, die bereits im Zeitraum von Mitte Oktober bis Ende Dezember 2017 passierten.

Dienstagvormittag musste sich der 55-Jährige am Landesgericht Wels wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten. Erst sah alles danach aus, als würde die Verhandlung vertagt werden müssen.

Der Verteidiger des Angeklagten ließ zu Prozessbeginn auf sich warten, kam mit Verspätung dann aber doch noch zu Gericht.

Diversion und 2.400 Euro Geldbuße

Man konnten sich schließlich mit der Staatsanwaltschaft auf eine Diversion einigen. "Da der Angeklagte geständig und bislang völlig unbescholten war", so Hellebrand.

Der Mann muss 2.400 Euro und auch die Verfahrenskosten zahlen.

Auf ein Delikt in dieser Größenordnung droht sonst eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und bis zu fünf Jahren.

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