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Wegen syrischer Familie: Aus für Abschiebungen nach ...

Heute Redaktion
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Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) könnte Rückschiebungen von Asylwerbern nach Kroatien stoppen: Der VwGH entschied, dass die Einreise einer syrischen Familie nach Österreich im Zuge des Durchwinkens während der Flüchtlingswelle 2015/16 nicht illegal war, so der Standard. Damit ist eine Rückschiebung ins Erstaufnahmeland nach Dublin-III-Verordnung nicht mehr möglich.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) könnte stoppen: Der VwGH entschied, dass die Einreise einer syrischen Familie nach Österreich im Zuge des „Durchwinkens“ während der Flüchtlingswelle 2015/16 nicht illegal war, so der „Standard“. Damit ist eine Rückschiebung ins Erstaufnahmeland nach Dublin-III-Verordnung nicht mehr möglich.


Laut ORF-Radio ist der VwGH der Meinung, dass Österreich Abschiebungen nach Kroatien so lange ausssetzen muss, bis eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vorliegt.

Auf Antrag Sloweniens prüft der EuGH derzeit, ob die Dublin-Verordnung im Zusammenhang mit der Fluchtwelle von 2015 anzuwenden ist.

Das Innenministerium winkt aber ab: Die Entscheidung des VwGH hat keine generelle Auswirkung an der derzeitigen Abschiebepraxis  - aber Anträge auf aufschiebende Wirkung und damit Verbleib in Österreich seien ernsthaft zu prüfen. Das auch, weil derzeit noch ein Verfahren beim EuGH über die Frage läuft, ob die Grenzen während des „Durchwinkens“ im rechtlichen Sinn offen oder zu waren, die Einreise also legal oder illegal war.