Xavier Naidoo (54) muss sich vor Gericht verantworten. Das Landgericht Mannheim hat ein Strafverfahren gegen den "Dieser Weg"-Sänger eröffnet und eine Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen. Damit ist der Weg für eine Hauptverhandlung frei, ein genauer Termin steht aber noch nicht fest.
Die zugelassene Anklage stammt aus dem Juli 2023. Naidoo soll laut Anklagebehörde zwischen Dezember 2020 und April 2021 über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht haben.
Außerdem soll er eine Person aus dem Umfeld der Amadeu Antonio Stiftung beleidigt und dabei weitere antisemitische Texte verbreitet haben. Den Ermittlungen lagen mehrere Strafanzeigen zugrunde.
Einen kleinen Erfolg konnte der Musiker aber verbuchen: Eine zweite Anklage wegen Volksverhetzung aus dem Juni 2024 ließ das Gericht mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zu. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein, nun muss das Oberlandesgericht Karlsruhe darüber entscheiden.
Naidoo hatte bereits 2022 ein Entschuldigungsvideo veröffentlicht und eingeräumt, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. Damals sagte er: "Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue." Seine Anwälte bestreiten die aktuellen Vorwürfe jedoch ausdrücklich, Naidoo lehne antisemitisches oder rassistisches Gedankengut ab.
Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt für Naidoo die Unschuldsvermutung.