Politik

Weihnachtsamnestie: 12 Häftlinge kommen frei

Heute Redaktion
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Bild: parlamentsdirektion/johannes zinner

Bei der heurigen Weihnachtsamnestie begnadigte das Nationalratspräsidium zwölf Strafgefangene: Eine Frau und elf Männer kamen vorzeitig aus der Haft frei. Durchgeführt wurde die Aktion diesmal nicht vom Bundespräsidenten, sondern vom Nationalratspräsidium.

Die drei Nationalratspräsidenten ) sind heuer offiziell dafür zuständig, zwölf Häftlinge zu begnadigen.

"Die Weihnachtsamnestie hat in Österreich eine sehr lange Tradition, die auch in diesem besonderen Jahr nicht unterbrochen werden soll", so Bures in einer Stellungnahme. Das Justizministerium hat geeignete Kandidaten vorgeschlagen.

Strenge Kriterien

Für die Weihnachtsamnestie in Frage kommen nur Häftlinge, deren Haftstrafe weniger als fünf Jahre beträgt. Mindestens ein Drittel davon muss schon abgesessen worden sein, die verbleibende Haftstrafe darf nicht länger als 18 Monate sein.

Menschen, die wegen Sexualdelikten, schweren Gewaltdelikten oder Suchtmitteldelikten einsitzen, sind ausgeschlossen. Die Tradition der Weihnachtsamnestie gibt es bereits seit 1946. Heuer wurden verhältnismäßig wenige Häftlinge begnadigt. 2013 waren es 18 Personen, 2014 sogar 30, im Vorjahr immerhin 20 Personen.