Wirtschaft

Weihnachtszuckerl: Vier Monate mehr Familienbeihilfe

Künftig werden Kindern nach der Schule automatisch vier Monate Familienbeihilfe zuerkannt, die Zuverdienstgrenzen erhöht.

Leo Stempfl
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Die Finanzämter sollen entlastet, der Anspruch auf Familienbeihilfe entbürokratisiert werden.
Die Finanzämter sollen entlastet, der Anspruch auf Familienbeihilfe entbürokratisiert werden.
Willfried Gredler-Oxenbauer / picturedesk.com

Kurz vor Weihnachten wurden im Nationalrat einige Beschlüsse gefasst, die sich positiv auf die finanzielle Situation von  Beziehern des Kinderbetreuungsgeldes auswirken sollen. Eigentlich sah der Initiativantrag eines ÖVP- und einer Grünen-Abgeordneten nur redaktionelle Änderungen vor, im Plenum gab es dann plötzlich einen Abänderungsantrag für Verwaltungsvereinfachungen. Die Kurzfristigkeit wurde heftig kritisiert, angenommen wurde der Antrag dann trotzdem einstimmig.

Automatisch vier Monate Familienbeihilfe

Kernstück ist die automatische Verlängerung der Familienbeihilfe nach der Schulausbildung. Schließt man etwa mit 18 Jahren und Matura ab, muss das Finanzamt stets von sich aus prüfen, ob ein Anspruch auf Familienbeihilfe weiterhin besteht (etwa aufgrund einer angehenden Berufsausbildung oder Inskription zu einem Studium). Dieser zusätzliche Verwaltungsaufwand soll nun der Geschichte angehören.

Künftig wird nach Abschluss der Schulausbildung automatisch ein weiterer Familienbeihilfenanspruch von vier Monaten festgelegt, unabhängig davon, ob nachher eine Berufsausbildung absolviert wird oder nicht. Daten von Studierenden werden außerdem automatisch übermittelt, inskribiert man sich nach der Matura an der Uni, muss man also nichts weiter machen, um weiterhin Familienbeihilfe zu bekommen.

Zuverdienstgrenzen erhöht

Ebenfalls einstimmig angenommen wurde eine Änderung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Ab 1. Jänner 2022 wird diese von bisher 7.300 Euro auf 7.600 Euro erhöht. Geringfügige Beschäftigung während einer Karenz soll so weiter möglich sein. Aufgrund der mit dem neuen Jahr einhergehenden Aufwertung im ASVG wäre das sonst nicht mehr möglich gewesen.

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