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Weitere Ermittlungen gegen Nicolas Sarkozy

Heute Redaktion
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Im Zusammenhang mit den Wahlkampffinanzen von Frankreichs Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy zielen nun noch weitere Ermittlungen auf den konservativen Politiker. Die Staatsanwaltschaft von Paris untersucht nach Angaben aus Justizkreisen vom Montag, wieso Sarkozys Partei UMP teilweise Strafzahlungen übernahm, die der Ex-Staatschef wegen der Überziehung seines Wahlkampfbudgets hätte begleichen müssen.

Ermittelt wird wegen des Verdachts der Untreue. Damit erhöht sich ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war.

Frankreichs Wahlkampfaufsicht hatte das Budget von Sarkozys Präsidentschaftswahlkampf 2012 im Dezember desselben Jahres für ungültig erklärt; der Verfassungsrat bestätigte dies im Juli 2013. Grund: Sarkozy hatte die Obergrenze des den Kandidaten zustehenden Budgets von 22,5 Millionen Euro um mehrere hunderttausend Euro überschritten. Sarkozy wurden daher nachträglich Wahlkampfzuschüsse von 10,6 Millionen Euro gestrichen.

Unzulässige Begleichung durch Partei

Sarkozy wurde auch dazu verdonnert, 153.000 Euro zurückzuzahlen, die er bereits im Voraus als Wahlkampfhilfe bekommen hatte. Zusätzlich dazu musste er 363.615 Euro zahlen - den Betrag, um den er sein Budget überzogen hatte. Bei der Überprüfung der UMP-Finanzen fiel den Prüfern auf, dass die Partei die Beträge teilweise beglichen hatte, was nicht zulässig ist. Sie alarmierten die Justiz, die am Mittwoch vor einer Woche Ermittlungen einleitete.

Wegen der Finanzierung von Sarkozys Präsidentschaftswahlkampf 2012 selbst laufen bereits richterliche Voruntersuchungen. Dabei geht es um den Verdacht, dass Sarkozy sein Wahlkampfbudget um noch viel größere Summen - mindestens elf Millionen Euro - überzogen haben könnte. Kaschiert worden sein soll das dadurch, dass die UMP über falsche Rechnungen Wahlkampfausgaben Sarkozys bezahlte, die aus dessen Budget hätten beglichen werden müssen. Wegen dieser sogenannten Bygmalion-Affäre musste bereits Ende Mai der UMP-Vorsitzende Jean-Francois Cope zurücktreten.