Rettungseinsätze oder Suchaktionen könnten selbst zu bezahlen sein, wenn sich herausstellt, dass der Skiunfall unter Alkoholeinfluss passiert ist.
Seit Saisonbeginn im November wurden 17 alkoholisierte Personen registriert, die sich verirrt haben, liegen geblieben sind oder mit anderen Schifahrern kollidierten – überwiegend Männer. Laut Sigmund Schnabl, Leiter der Alpinpolizei, gilt eine Promillegrenze in Österreich nur im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (STVO), jedoch nicht auf Skipisten oder in den Bergen.
Die Einhaltung der FIS-Regeln ist verpflichtend. Bei Verdacht auf Alkoholkonsum führt die Alpinpolizei Alkotests durch. "Wird diese Kontrolle verweigert, wenden sich die Kolleginnen und Kollegen an die zuständige Staatsanwaltschaft. Eine nachgewiesene Alkoholisierung bei einem Kollisionsunfall erhöht mit Sicherheit das Strafausmaß", erklärt Schnabl.
Wer bei einem Unfall zahlt
Rettungseinsätze auf Skipisten kosten häufig mehrere Tausend Euro, bei Einsätzen der Berg- oder Flugrettung können die Kosten bis zu 10.000 Euro betragen. Ob die Versicherung diese übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Die Haftpflichtversicherung des schuldigen Skifahrers trägt Verletzungen und Folgekosten – auch bei Alkoholkonsum, erklärt Gunther Riedlsperger, Versicherungsexperte der Wirtschaftskammer Steiermark: "Nachdem die private Haftpflichtversicherung keinen Alkohol-Ausschluss kennt, ist der Versicherer grundsätzlich deckungspflichtig." Das falle unter "Gefahr des täglichen Lebens".
Konsequenzen beim Krankenstand
Kritischer wird es beim Krankengeld: Wird nachgewiesen, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss geschah, wird dieses vollständig gestrichen.