Bei der Pressekonferenz am Montag stellte die Bundesregierung klar, dass Treffen mit anderen Personen im Privatbereich auch nach dem harten Lockdown möglichst streng bleiben werden.
So sollte man laut der Regierung auch weiterhin auf alle Besuche und Treffen, die nicht unbedingt notwendig sind, vorerst verzichten, um die Infektionszahlen im Land weiter drücken und um eine Ansteckung möglichst vermeiden zu können.
Treffen mit anderen Familienmitgliedern oder Personen sind aber nicht generell verboten, maximal zwei Haushalte darf man untertags sehen, teilte die Regierung mit.
Die Zeit sollte man bei einem Treffen oder Besuch aber auch ab dem 8. Februar weiterhin immer genau im Auge behalten, denn die Ausgangsregeln zwischen 20.00 und 6.00 Uhr bleiben weiter aufrecht.
Personen, die sich nicht an die Corona-Maßnahmen, wie dem Tragen einer Maske oder der 2-Meter-Abstandsregel, halten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.
Laut der Bundesregierung werden die Organstrafmandate bei Verstößen gegen die Maßnahmen nämlich von bisher 25 Euro auf bis zu 90 Euro erhöht.