Wien
Wenn du McDonald’s isst, musst du deinen Namen verraten
Ab Montag müssen Lokal-Gäste ihre Daten bekannt geben. So läuft die neue Maßnahme in Wiener McDonald’s-Filialen ab.
In Deutschland ist sie längst in vielen Bundesländern gelebte Praxis, nun kommt die Registrierungspflicht in der Gastronomie auch nach Wien: Ab Montag werden alle Gäste in Lokalen registriert. Das soll im Fall einer Infektion das Contact-Tracing erleichtern. Neben Vorname, Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sollen Gastronomen auch die Tischnummern und Uhrzeit des Besuchs notieren.
Auf Papier oder im Netz
Eine leichte Angelegenheit, wenn sich Gäste ohnehin länger im Lokal aufhalten. Aber wie sieht es in Fast-Food-Restaurants aus? "Heute" fragte bei McDonald’s Österreich nach. Auch hier müssen Gäste ihre Daten hinterlassen, wenn sie Big Mac, Pommes und Co. essen.
"Wir haben zwei Angebote für unsere Gäste", erklärt McDonald’s-Sprecher Wilhem Baldia gegenüber "Heute". "Entweder sie füllen die aufliegenden Formulare aus und werfen sie in eine Sammelbox oder sie registrieren sich per ausgehängtem QR-Code online."
Keine Ausweiskontrollen
Dabei handelt es sich nicht um eine Bitte, sondern eine Pflicht, um den Anforderungen der Behörden zu entsprechen. Ob unbd wie die Kontrolle erfolgt, sei noch nicht klar, heißt es seitens des Unternehmens. Man müsse die finalen Richtlinien abwarten. Eines ist aber jetzt schon klar: Die Richtigkeit der Angaben werden sicher nicht per Ausweiskontrolle überprüft.
Aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) heißt es, dass die Registrierungspflicht etwa bei Würstelständeen nur dann gilt, wenn man sich hinsetzt. Und: Laut Stadt Wien ist eine Registrierung bei McDonald’s nur dann nötig, wenn man dort konsumiert. Wie die Regeln schließlich umgesetzt werden, wird sich am Montag weisen.
Die Daten werden vier Wochen lang für die Gesundheitsbehörden gespeichert und danach gelöscht. Ob digital oder auf Papier, ist egal. Wirte dürfen sie jedoch keinesfalls für andere Zwecke verwenden. Die Daten sind nur im Falle eines Infektionsgeschehens ausschlißlich den Gesundheitsbehörden auszuhändigen.