Politik

Wer bei uns geboren wird, soll Österreicher werden

Heute Redaktion
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Angesichts der in Deutschland geplanten Erleichterungen im Staatsbürgerschaftsrecht starten die Grünen auch für Österreich einen neuerlichen Vorstoß. Kinder, die hier geboren werden, sollen dann die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen, auch wenn Vater und Mutter Ausländer sind, so die Forderung von Integrationssprecherin Alev Korun.

starten die Grünen auch für Österreich einen neuerlichen Vorstoß. Kinder, die hier geboren werden, sollen dann die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen, auch wenn Vater und Mutter Ausländer sind, so die Forderung von Integrationssprecherin Alev Korun.

Einzige Voraussetzung nach Vorstellung der Grünen: Zumindest ein Elternteil müsste seit fünf Jahren rechtmäßig in Österreich niedergelassen sein. Einen entsprechenden Initiativantrag haben die Grünen bereits eingebracht, die Erste Lesung im Nationalrat soll in einer der kommenden Sitzungen stattfinden.

Doppelstaatsbürgerschaft auf Antrag

"So lange hier geborene und aufgewachsene Kinder als Ausländer behandelt werden, so lange können sie sich schwer zugehörig fühlen", argumentierte Korun eine solche Verankerung des Geburtslandsprinzips ("ius soli"). Sie verwies darauf, dass derzeit 36 Prozent der Eingebürgerten in Österreich geboren seien, per Gesetz aber zu Ausländern gemacht würden, die nur unter Schwierigkeiten die Staatsbürgerschaft erlangen könnten.

Auf Antrag soll zudem die Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft des Kindes bewilligt werden. Korun verwies in diesem Zusammenhang auf Deutschland, wo CDU/CSU und die SPD die "Optionspflicht", die Doppelstaatsbürgern zum 23. Geburtstag die Entscheidung für einen der beiden Pässe abverlangt, zu Fall bringen wollen. Auch in Österreich müsse hier geborenen und aufgewachsenen jungen Menschen die Doppelstaatsbürgerschaft ermöglicht werden, so die Grüne.

 
Das Geburtslandprinzip wird weltweit von zahlreichen Ländern praktiziert. Der 14. Verfassungszusatz ermöglicht es seit fast 150 Jahren, dass Kinder, die auf dem Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten von Amerika geboren werden, automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhalten. Großbritannien, Australien und Frankreich sind andere prominente Vertreter, die das "ius soli" in etwas modifizierter Form ausführen.