Politik
Wer darf Straches Handy-Daten auswerten?
Um die Auswertung des bei der Novomatic-Razzia beschlagnahmte Handy von Ex-FPÖ-Chef Strache ist ein justizinterner sowie politischer Streit entbrannt.
Bei der Hausdurchsuchung in der Novomatic-Causa wurde unter anderem auch die Handys der Ex-FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache sowie Johann Gudenus beschlagnahmt. Nun ist ein Streit darüber entbrannt, wer die Handy-Daten auswerten soll bzw. darf.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und das Bundeskriminalamt (BK) streiten sich um die Kompetenz. Zuständig wäre das Bundeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft würde dies aber lieber hausintern machen, da BK-Beamte der "Soko Ibiza" als ÖVP-nahe und damit befangen eingestuft werden.
Justizminister und Vizekanzler Clemens Jabloner entschied salomonisch: Das BK wertet aus, aber im Beisein der WKStA. Jabloner beruft sich dabei laut seiner Sprecherin auf die Bundesverfassung. Dort heißt es: "Den öffentlich Bediensteten ist die ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen Rechte gewährleistet."
Andere Parteien skeptisch
Der freiheitliche Sicherheitssprecher Hans-Jörg Jenewein sprach sich gegen eine Auswertung durch das Bundeskriminalamt aus, es seien Daten-Leaks an die Medien zu befürchten. Auch der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim meint: "Gerade bei einer so prekären Angelegenheit würde ich das soweit wie möglich bei einer Behörde belassen, und das ist die WKStA."
Auch JETZT-Abgeordneter Peter Pilz widerspricht der Ansicht Jabloners: "Bei Ermittlungen in einem Strafverfahren geht es ja nicht um die Ausübung politischer Rechte, sondern um dienstliche Verpflichtungen. Und ein ÖVP-Polizist ist mit Sicherheit befangen, wenn er gegen eigene Parteikollegen ermitteln soll."
Das Bundeskriminalamt äußerte sich bisher nicht gegenüber Medien. (hos)