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Wer die Burka nicht ablegt, dem droht die Festnahme!

Heute Redaktion
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Nächste Woche bringt Minister Kurz das "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz" ein. Das Tragen von Burka oder Nikab wird mit bis zu 150 Strafe geahndet. Temporäre Festnahmen sind möglich. Indes sagt Minister Brandstetter ein Kopftuchverbot für Richterinnen ab.

Nächste Woche bringt Minister Kurz das "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz" ein. Das Tragen von Burka oder Nikab wird mit bis zu 150 Euro Strafe geahndet. Temporäre Festnahmen sind möglich. Indes sagt Minister Brandstetter ein Kopftuchverbot für Richterinnen ab.
"Burka und Nikab sind Symbole einer Gegengesellschaft. Niemand darf vollverschleiert in Österreich unterwegs sein", erklärt Integrationsminister Sebastian Kurz (VP) das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, kurz AGesVG, das er am 6. Februar in Begutachtung schicken will.

Paragraf 2 lautet: "Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen." Ausnahmen gibt es etwa für gesundheitliche Gründe (Helm pflicht am Motorrad, Tauchermaske, etc.).

Saudische Touristin

Was, wenn eine Touristin aus Saudi-Arabien im Wiener Stadtpark von einem Polizisten angehalten wird und sie sich weigert, den Nikab abzunehmen? "In der Begutachtungsphase werden wir das Gesetz auf Umsetzbarkeit prüfen", sagt Innenminister Sobotka (VP) auf "Heute"-Anfrage. Vorstellbar sei eine "Kaskade von Strafen", also mehrere Geldbußen. Aber: Gemäß Paragraf 35 des Verwaltungsstrafgesetzes droht eine Festnahme, wenn etwa die Identität der Touristin nicht sofort feststellbar ist.

Setzt die Touristin den Nikab nicht ab oder droht sie, ihn nach Bezahlung der Strafe aufzusetzen, darf sie weggewiesen oder festgenommen werden. Prof. Wolfgang Wieshaider vom Institut für Rechtsphilosophie der Uni Wien verweist im "Heute"-Gespräch auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus 1988: "Vor der Festnahme bedarf es einer Abmahnung und die muss in verständlicher Weise erfolgen, also in einer Sprache, die die Person versteht." Englisch wäre eine Option. Oder ein Taferl mit Erklärung auf Arabisch.

Richterin. Das Regierungsprogramm sieht auch ein "Neutralitätsgebot" vor. Justizminister Wolfgang Brandstetter hält ein Kopftuchverbot für Richterinnen aber für unnötig. Eine Verordnung aus 1962 regle das "Amtskleid" ausreichend, es besteht aus Talar und Barett.

Polizistin. Auch Innenminister Sobotka will vorerst kein Kopftuchverbot für seine Beamtinnen erlassen. Die Uniform- Ordnung würde ein Kopftuch ohnehin ausschließen, so Sobotka. Laut "Heute"- Recherchen hat sich diese Frage aber noch nie gestellt. Ob das Tragen eines Kopftuchs unter der Polizeikappeverboten ist, müsste geprüft werden.

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