Studien zeigen, dass Buben am Gehsteig häufiger spielen oder laufen, die Straßen "riskanter" queren wollen als Mädchen und generell unaufmerksamer sind. "Kinder zu schützen und ihre altersbedingten Schwächen zu berücksichtigen, ist das Ziel", sagt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.
Daher sind sie vom Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung ausgenommen: Erwachsene auf der Straße sind also zu erhöhter Aufmerksamkeit, Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und größerer Bremsbereitschaft verpflichtet, sobald sich offensichtlich unter 14-Jährige in Fahrbahnnähe befinden.
Weil diese die Verkehrs- und Verhaltensregeln noch nicht kennen (müssen) und eben die Gefahren oft nicht richtig einschätzen können.
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