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Wer haftet bei Vandalakten zu Silvester?

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Leider sorgen manche Raketen- und Böllerliebhaber zu Silvester für Sachbeschädigungen an Autos. Manch Kfz-Besitzer wird am Neujahrstag böse überrascht und muss die Reparatur oft aus eigener Tasche bezahlen, da nicht jede Versicherung den Schaden begleicht.

Rein rechtlich gesehen muss der Schädiger oder eine gesetzliche Vertretung (bei Minderjährigen) für Sachschäden durch Silvesterraketen aufkommen. Doch was passiert, wenn der Vandale die Flucht ergreift oder nicht auffindbar ist? "Die Sachschäden, die durch Silvesterraketen, Kracher und ähnliches verursacht werden können, sind aber unabhängig davon meist in der Haushalts-, Gebäude- oder Kfz-Kaskoversicherung des Geschädigten gedeckt", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Bei Brand- oder Explosionsschäden am eigenen Auto bezahlt eine Kfz-Teilkaskoversicherung die entstandenen Schäden. "Vandalismusschäden, die durch bösartige Absicht Unbekannter entstanden sind, werden meist aber nur von der Vollkaskoversicherung gedeckt, wobei hier oft Selbstbehalte verlangt werden", so Hoffer. Er empfiehlt, einen Blick in die Versicherungspolizze zu werfen. Schäden sollten innerhalb einer Woche bei der Versicherung gemeldet werden, am besten mit Polizeibericht.

Um dem Ärger vorzubeugen ist es empfehlenswert, das Auto über den Jahreswechsel in einer Garage abzustellen. "Wer über keine Privatgarage verfügt, sollte sein Auto in dieser Nacht in einer öffentlichen Garage parken. Die Kosten dafür sind allemal geringer als die einer ärgerlichen Reparatur", empfiehlt ÖAMTC-Techniker Thomas Stix. Sollte auch das nicht möglich sein, stellt man sein Fahrzeug am besten in wenig frequentierten Seitengassen und weit weg von Veranstaltungsorten ab.

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