Die E-Card mit Foto kommt ab 1. Jänner 2020. Das war schon fix. Am Mittwoch hat die Übergangsregierung unter Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein die Details geregelt. Per Verordnung wird die Foto-E-Card Realität.
Das sind die Details
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, bekommen ab kommendem Jahr ein Foto auf die E-Card gedruckt. Das wird aus bestehenden staatlichen Registern, wie zum Beispiel der Reisepass-Datenbank, gezogen. Nur in Ausnahmefällen sollen Bürger selbst ein Foto nachliefern müssen.
Wer bis 31. Dezember 2031 das 70. Lebensjahr vollendet, entgeht der Foto-E-Card. Das bedeutet, dass derzeit 58-Jährige oder Ältere keine Fotos auf ihre E-Cards bekommen.
Auch Bezieher von Pflegegeld der Stufe 4 sind ausgenommen. Das gilt auch für Personen die - länger - im Spital sind. Hierbei gilt die Ausnahme für die Dauer des Spitalsaufenthaltes und bis acht Wochen danach.
Ärzte und Spitäler müssen die Identität der Patienten mittels E-Card prüfen.