Multimedia

Wer online bestellt, zahlt bald sehr viel mehr Geld

Die Freigrenze von 22 Euro für Pakete aus Drittländern wird abgeschafft. Damit werden günstige Online-Bestellungen ab 1. Juli 2021 viel teurer.

Rene Findenig
Teilen
Abschaffung der 22 Euro-Steuerfreigrenze für Pakete aus Drittländern ab 1. Juli 2021.
Abschaffung der 22 Euro-Steuerfreigrenze für Pakete aus Drittländern ab 1. Juli 2021.
Reuters

Finanzministerium, Zoll, Handelsverband und Post haben sich auf die Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze bei Online-Bestellungen aus Drittländern geeinigt und wollen damit einen fairen Wettbewerb im Handel schaffen. Während die Abschaffung ab dem 1. Juli 2021 gilt, wird es ab sofort Schwerpunktkontrollen gegen Unterfakturierung geben, kündigt der Handelsverband an. 

"Gerade bei Paketen aus Asien werden auffällig oft Pakete mit einem Wert unter 22 Euro versendet"

"Die Umsetzungsschritte laufen auf allen Ebenen", so Finanzminister Gernot Blümel. "Durch den Wegfall der Steuer-Freigrenze wird auch ein langjähriger Nachteil für heimische Händler beseitigt. Gerade bei Paketen aus Asien werden auffällig oft Pakete mit einem Wert unter 22 Euro versendet." Derzeit werden Sendungen bis 22 Euro, die im Versandhandel aus Nicht-EU-Ländern kommen, noch ohne Abgabeneinhebung zugestellt.

Bei den so genannten Kleinsendungen fällt keine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an, was heimische Händler gegenüber Online-Händlern aus Drittstaaten ins Hintertreffen führt. Vor allem billige Versandprodukte aus China werden so kostengünstig vertrieben. "Sendungen werden von den asiatischen Händlern oftmals falsch deklariert und die Freigrenzen-Regelung so unrechtmäßig ausgereizt", heißt es vom Handelverband.

"Wir werden Importe von Kleinsendungen aus Drittländern künftig noch stärker als bisher ins Visier nehmen"

"Es ist ein Gebot der Fairness, alle Marktteilnehmer steuerlich gleich zu stellen. so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. "Die jährlichen Mehreinnahmen von 150 Millionen Euro durch die Versteuerung ab dem 1 Cent braucht unsere Volkswirtschaft heute mehr denn je." Blümel wiederum kündigt sofort startende Kontrollen an: " Durch verstärkte Zusammenarbeit und konkrete Schwerpunktsetzung werden wir Importe von Kleinsendungen aus Drittländern künftig noch stärker als bisher ins Visier nehmen." Damit gehe man gegen vorsätzliche Unterfakturierungen vor.

Ab dem 1. Juli 2021 sind somit alle Sendungen durch den Händler dem Zoll zu gestellen, eine Anmeldung abzugeben und Abgaben zu bezahlen. Die Händler und Versender wiederum werden diese Kosten dem Kunden aufschlagen wollen. Bis dahin geschehende Unterfrankierungen soll ein neues System verhindern: IT-Systeme des Zolls bekommen Risikoprofile für Versender, damit Importsendungen ausnahmslos besteuert werden. Auch Röntgengeräte und Zoll-Diensthunde werden eingesetzt.

Diese Regelung galt bisher

Bisher hieß es vom Finanzministerium: "Waren, die zB in den USA, Asien oder Südafrika per Internet-Bestellung gekauft und importiert werden und einen Warenwert von über 22 Euro aufweisen, sind einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Zoll muss zusätzlich ab einem Warenwert von 150 Euro entrichtet werden. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach der Ware selbst, dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware." Das ändert sich nun.

Mehr zum Thema