Oberösterreich

Wer Versicherung hat, könnte Geld aufs Konto kriegen

Hast du eine Versicherung? Dann könnte es sein, dass du Geld zurücküberwiesen bekommst. Der Grund: Ein Gerichtsurteil.

Peter Reidinger
Ein Leondinger bekam aufgrund eines Gerichtsurteils jetzt von seiner Versicherung Geld zurück.
Ein Leondinger bekam aufgrund eines Gerichtsurteils jetzt von seiner Versicherung Geld zurück.
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Es geht dabei um so genannte "Dauerrabattklauseln". Im Prinzip bedeutet das, dass Versicherte weniger bezahlen, wenn sie für eine gewisse Zeitspanne bleiben. "Wer aufgrund dieser Klausel eine Nachschussprämie bezahlt hat, kann diese zurückfordern", bekräftigt die Arbeiterkammer OÖ.

Einem Konsumenten aus Leonding (Bez. Linz-Land) wurde die Rückzahlung aber zunächst wegen Verjährung verweigert. Erst aufgrund einer Intervention der Arbeiterkammer Oberösterreich lenkte die Versicherung schließlich ein, allerdings nur für diesen Einzelfall.

"Schon in der Vergangenheit beschäftigten Dauerrabattklauseln bzw. Laufzeitvorteilsklauseln die Gerichte. Diese sehen vor, dass Konsumenten/-innen einen wegen langer Bindung an die Versicherung (z.B. für eine Laufzeit von 10 Jahren) erhaltenen Rabatt zurückzahlen müssen, wenn sie den Versicherungsvertrag dann doch vorzeitig aufkündigen", so die AK.

Rückzahlung von Versicherung abgelehnt

Viele dieser Dauerrabattklausel hätten bisher der Kontrolle durch den OGH nicht standgehalten. Auch in einem aktuellen Fall  erkannte der OGH die Klausel einer Versicherung für unzulässig. 

Von diesem Rückforderungsanspruch wollte auch ein Konsument aus Leonding Gebrauch machen. Er hatte im Juli 2018 einen Laufzeitvorteil von 110 Euro an seine Versicherung zurückbezahlt. Anfang des Jahres las er dann vom OGH-Urteil über die Unzulässigkeit der Klausel und wandte sich an die Versicherung.

"Diese lehnte die Rückzahlung jedoch ab und begründete dies damit, dass die Vertragsauflösung bereits zu lange zurück liege, sein Anspruch verjährt sei", so Ulrike Weiß, Leiterin des Konsumentenschutzes, zu "Heute".

Der Leondinger informierte sich daraufhin bei der AK OÖ. "Diese vertreten auf Grundlage von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs die Rechtsmeinung, dass Rückforderungsansprüche aufgrund unzulässiger Vertragsklauseln nicht der kurzen Verjährungsfrist von drei Jahren, sondern der langen Frist von 30 Jahren unterliegen", so die Arbeiterkammer.

Die betreffende Versicherung wollte sich im Fall des Leondingers aber auf keinen Gerichtsstreit einlassen und zahlte die 110 Euro samt 4 Prozent gesetzlicher Zinsen zurück.

Betroffene Konsumenten/-innen können für die Rückforderung des Laufzeitvorteils (=Dauerrabatts) den Musterbrief der AK OÖ verwenden: www.ooe.konsumentenschutz.at
Lenken die Versicherungsunternehmen nicht ein, können sich die Mitglieder der AK OÖ und alle Oberösterreicher/-innen an die AK OÖ wenden: telefonisch unter 0732-6906-2 oder per Email an [email protected]
Außerhalb Oberösterreichs unterstützen die Konsumentenschützer der jeweiligen Länderkammer ihre Mitglieder und der Verein für Konsumenteninformation alle Konsumenten/-innen.

"Wir appellieren an Versicherte, sich in solchen Fällen nicht abwimmeln zu lassen", so Ulrike Weiß zu "Heute".

Entlastungen ab März

Generell kann man sich jetzt Geld zurückholen. Wie jedes Jahr kommt es ab 1. März zu einer kleinen Entlastung für Arbeitnehmer: Je nach Fall kann man sich über den Steuerausgleich einiges vom Staat holen. Dazu wird der Strom wieder billiger und Rentner dürfen sich über einen Pensionistenbonus von bis zu 500 Euro freuen.