Politik

Westenthaler: 8 Monate Haft, keine Fußfessel

Heute Redaktion
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Ex-BZÖ-Politiker Peter Westenthaler bei seinem Berufunsverfahren
Ex-BZÖ-Politiker Peter Westenthaler bei seinem Berufunsverfahren
Bild: picturedesk.com/APA

Die Haftstrafe für Ex-BZÖ-Politiker Peter Westenthaler wurde reduziert, acht Monate davon sind jedoch unbedingt, mindestens vier davon muss er absitzen.

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat entschieden, dass Ex-Politiker Peter Westenthaler zumindest für vier Monate ins Gefängnis muss. Es geht um das Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ.

Westenthaler hatte gegen die ursprünglich über ihn verhängte teilbedingte Haftstrafe von 30 Monaten berufen. Das OLG erließ dem ehemaligen BZÖ-Politiker davon sechs Monate. Dafür wurde der Ausschluss der Fußfessel bestätigt, den das Erstgericht ausgesprochen hatte.

Muss mindestens vier der acht Monate absitzen

Den unbedingten Teil seiner Strafe – nämlich acht Monate – muss Westenthaler mindestens zur Hälfte auch tatsächlich in einer Justizanstalt absitzen. Frühestens nach vier Monaten kann er um Umwandlung seiner Reststrafe in einen Hausarrest mit Fußfessel ansuchen.

Begründet wurde der Strafnachlass mit der überlangen Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Der Hausarrest kam für das OLG unter anderem deshalb nicht infrage, weil Westenthaler seine Position als ehemaliger Spitzenpolitiker benützt habe, um die inkriminierten Tathandlungen zu setzen. (red)