Politik

Westenthaler-Freisprüche sollen aufgehoben werden

Heute Redaktion
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Die Causa Westenthaler ist noch nicht ausgestanden. Die Generalprokuratur des Obersten Gerichts ist nun der Meinung, dass die zwei Freisprüche für Westenthaler vor fast einem Jahr aufgehoben werden sollten. Es gab Verfahrensfehler und Begründungsmängel.

Die Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichts prüfte eine Nichtigkeitsbeschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Bezug auf die Freisprüche von im März 2015. Ihre Empfehlung: Freisprüche aufheben und neu verhandeln.

Begründungsmängel

Angeklagt war Westenthaler in zwei Fällen: Er soll einerseits als Chef der Bundesliga etwa eine Million Euro Jugendförderung dafür verwendet haben, um Steuerschulden der Bundesliga zu begleichen. Der Freispruch ist hier ungerechtfertigt, da nach Meinung der Generalprokuratur Beweisergebnisse, die gegen einen Freispruch gesprochen hätten, übergangen worden sind.

Verfahrensfehler

Im zweiten Fall ging es um eine Scheinrechnung von 300.000 Euro, die die Österreichischen Lotterien der BZÖ-Werbeagentur "Orange" überwiesen, ausgerechnet kurz nach der Nationalratswahl, in der Westenthaler als Spitzenkandidat angetreten war. Das Gericht bestätigte zwar, dass es sich hier um illegale Parteienfinanzierung handelte, konnte die Täterschaft von Westenthaler aber nicht nachweisen.

Die Generalprokuratur ortet auch hier Fehler: Ex-BZÖ-Geschäftsführer Arno Ecker hat damals die Aussage verweigert. Ein Antrag, vorherige Aussagen, in denen er Westenthaler belastet, vorzulesen, wurde vom Gericht abgelehnt. Ein Verfahrensfehler.

Am 3. März wird das Oberste Gericht die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Freisprüche fällen. Sollten sie unrechtmäßig sein, muss das Verfahren in erster Instanz neu verhandelt werden.