Der Besitzer einer Wiener Burgerkette will sich gegen schlechte – und seiner Meinung nach ungerechte – Bewertungen wehren. Er wendet sich mit diesem Anwaltschreiben direkt an den Internetriesen Google, das vom Suchmaschinenbetreiber direkt an die User weiter geleitet wird.
Wie negativ dürfen Online-Bewertungen also ausfallen? Und was tun, wenn man selbst ein Anwaltsschreiben nach einem negativen Online-Kommentar bekommen hat. Der Sender "Puls 4" ist diesen Fragen auf den Grund gegangen. Antworten und Hintergründe sehen Sie im Video oben. (red)