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Wie sieht Ihr Kinderspielplatz aus?

Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus mit Kinderspielplatz? Den wollen wir sehen!

Heute Redaktion
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Bild: Getty Images

Schattig, langweilig, trist, uninspiriert und womöglich gefährlich: Manche Spielplätze haben ihren Namen definitiv nicht verdient.

Dabei ist die Idee eigentlich gut gemeint. Die Bewegungsfreiheit von Kindern wird durch die Bevölkerungszunahme und deren Folgen wie verdichtetes Bauen und vermehrten Straßenverkehr immer mehr eingeschränkt. Abhilfe sollen deshalb Spielplätze schaffen – nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch privat.

In der Bauordnung für Wien heißt es: "Bei Errichtung von Wohngebäuden mit mehr als 15 Wohnungen sind der Eigentümer (Miteigentümer) des Gebäudes sowie der Grundeigentümer verpflichtet, mindestens einen Spielplatz für Kleinkinder im Alter bis zu 6 Jahren (Kleinkinderspielplatz) im Freien anzulegen. Werden in Wohngebäuden bzw. in Wohnhausanlagen mehr als 50 Wohnungen errichtet, besteht zusätzlich die Verpflichtung, einen Spielplatz für Kinder und Jugendliche im Alter ab 6 Jahren (Kinder- und Jugendspielplatz) in dem der Anzahl und Größe der Wohnungen entsprechenden Ausmaß im Freien anzulegen. (...) Er muss eine Größe von mindestens 500 m2 haben. Alle Spielplätze und die auf ihnen aufgestellten Turn- und Klettergeräte müssen baulich so ausgestaltet sein, dass sie sicher und gefahrlos benützt werden können. Darüber hinaus ist auf eine ausreichende Anzahl von barrierefreien Spielgeräten Bedacht zu nehmen."

Klingt großartig, die Realität zeigt häufig ein anderes Bild. Und dies gilt nicht nur für private Spielplätze: Auch solche auf öffentlichem Grund laden oft nicht zum Verweilen ein.

Wie sieht Ihr Kinderspielplatz aus? Haben Sie einen besonders schönen, kindertauglichen Platz oder gibt es bei Ihnen vielleicht nur eine Schaukel und einen Sandkasten, in dem sich die Nachbarskatzen erleichtern? So oder so: Wir wollen Ihren Spielplatz sehen.

(kiky)

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