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Wie viel WhatsApp ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Heute Redaktion
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WhatsApp, Facebook oder Skype werden heute in der Arbeitswelt rege genutzt. In welchen Situationen der Einsatz angebracht ist – und in welchen nicht.

Noch schnell eine WhatsApp-Nachricht an die Kollegin, dass man nicht in die Sitzung kommt – diese Art der Kommunikation ist längst im Berufsalltag angekommen. Nicht nur im Privatleben, auch im Beruf werden Smartphone-Nachrichtendienste immer wichtiger. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der deutschen Marktforscher von Respondi. Sie besagt: 52 Prozent der Arbeitnehmer nutzen Messenger, um innerhalb des Teams zu chatten.

Solange man seinen Job gut macht, haben die meisten Chefs auch gar nichts dagegen. Doch gibt es Situationen, in denen der Einsatz von Messengern nicht angebracht ist? Gibt es gar rechtliche Grenzen? Wir haben fünf Fälle analysiert.

• Krank melden

Wenn am Morgen der Hals kratzt und die Glieder schmerzen, ist es verlockend, sich per WhatsApp beim Chef abzumelden. Das ist rechtlich gesehen sogar erlaubt – sofern im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement nichts anderes vorgeschrieben ist. Empfehlen würde es Arbeitsrechtsexperte Roger Rudolph trotzdem nicht.

• Verspätung anmelden

Der Zug steckt fest oder das Auto im Stau – was wäre einfacher, als das schnell der Chefin im Messenger zu schreiben? Aber Achtung: Es kommt in diesem Fall auf den Vorgesetzten und das Arbeitsklima im Team an. Wer ohnehin schon oft mit der Chefin geschäftlich chattet, dürfte in der Regel nichts zu befürchten haben. Wichtig ist dennoch die Form: Eine höfliche Anrede und fehlerfreies Deutsch sind ein Zeichen von Respekt – auch im Chat.

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• Kündigen

Die Kündigung einzureichen, ist meist unangenehm. Im Messenger erspart man sich die persönliche Konfrontation mit dem Chef. Doch abgesehen davon, dass es nicht die feine Art ist, rät Arbeitsrechtler Rudolph "dringend" von dieser Form der Kündigung ab. "Nur eine schriftliche Kündigung gegen Quittung oder ein Einschreiben bringt wirklich Rechtssicherheit", sagt er. Unzulässig ist es aber nicht, den Job per WhatsApp an den Nagel zu hängen – für Kündigungen gibt es keine allgemeingültigen Formvorschriften. In den meisten Arbeitsverträgen gibt es dazu jedoch meist klare Regeln.

• Termine vereinbaren

Auch hier gilt: Wenn es sich im Team bereits etabliert hat, gewisse Absprachen im WhatsApp-Chat zu machen, spricht auch nichts gegen eine Terminvereinbarung auf diesem Weg. Bei Terminen mit dem Chef ist die Faustregel: Je höher oben in der Hierarchie er ist, desto formeller sollte die Terminfindung vonstattengehen – also etwa per E-Mail und oder sogar über den Assistenten des Vorgesetzten.

• Probleme besprechen

Der Kollege mobbt, die Abläufe sind holprig, das Projekt geht nicht voran: Bei ernsthaften Problemen ist es wenig ratsam, diese der Chefin im WhatsApp-Chat um die Ohren zu hauen. Auch Experten sind sich einig: Um Konflikte zu lösen, ist der Messenger nicht optimal. Es entstehen beispielsweise schnell Missverständnisse, weil man Mimik und Gestik des Gegenübers nicht vor sich sieht. Echte betriebliche Probleme bespricht man deshalb immer noch am besten im Vier-Augen-Gespräch mit dem Vorgesetzten. (vb)