Politik
Wiederholung der Hofburgwahl: Urteil am Freitag
Bei der Bundespräsidenten-Wahlanfechtung der FPÖ zeichnet sich ein baldiges Urteil ab. Medienberichten zufolge will der Verfassungsgerichtshof schon am Freitag um 12 Uhr entscheiden.
Bei der zeichnet sich ein baldiges Urteil ab. Medienberichten zufolge will der Verfassungsgerichtshof schon heute um 12 Uhr entscheiden.
Wird die Hofburg-Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer wiederholt? Wie ein Sprecher des Höchstgerichts bestätigte, will Verfassungsgerichtshofs-Präsident Gerhart Holzinger das Ergebnis der von FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer eingebrachten Anfechtung heute um 12 Uhr verkünden. Es geht um Schlampereien von knapp 20 Wahlbezirken, wo tausende Wahlkarten zu früh geöffnet wurden bzw statt von Wahlkommissionsmitgliedern von irgendwelchen Beamten geöffnet worden sind.
Damit bleibt das Höchstgericht innerhalb der selbstgesteckten Frist von vier Wochen. Ziel war es, bis zum 6. Juli zu entscheiden, um die etwaige Angelobung des siegreichen Van der Bellens, die zwei Tage später geplant ist, nicht zu gefährden.
Sollte wiederholt werden, wäre das eine Premiere in Österreichs Geschichte der Bundespräsidentenwahlen. 6,4 Millionen Wahlberechtigte müssten erneut zu den Urnen schreiten.
Wenn das Gericht ausschließlich die Wahlkarten aller bemängelten Wahlbezirke für ungültig erklärt, wäre Hofer immer noch um 15.000 Stimmen hinten, Van der Bellen würde wie geplant angelobt werden.
Statement des Kanzlers
Bundeskanzler abgeben.
Wiederholung im Herbst?
Sollte der Anfechtung der FPÖ - sie bezieht sich vor allem auf Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl - stattgegeben werden, dürfte die Angelobung Van der Bellens platzen. Denkbar ist in diesem Fall die gänzliche oder teilweise Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl. Es werden bereits Termine im September und Oktober kolportiert.