Österreich

MieterHilfe unterstützt bei Problemen mit Vermieter

Mietzins-Rückstand oder sogar drohende Delogierung: Die MieterHilfe berät telefonisch alle Wiener.

Heute Redaktion
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Viele Wiener können sich aufgrund der Corona-Krise die Miete nicht mehr leisten.
Viele Wiener können sich aufgrund der Corona-Krise die Miete nicht mehr leisten.
Bild: picturedesk.com

Viele Wiener haben als Folge der Corona-Krise plötzlich ein geringeres bis gar kein Einkommen oder sogar den Arbeitsplatz verloren. Die Folge: Die Miete kann oft nicht bezahlt werden. Bei der MieterHilfe (Montag bis Freitag, 9 bis 16 Uhr) unter der

Telefonnummer 01 / 4000 - 8000 sind daher die Anfragen in den vergangenen Tagen stark angestiegen.

Die momentan am häufigsten gestellte Frage ist, ob die Miete für die Wohnung aufgrund der Pandemie überhaupt bezahlen werden muss. Dazu die klare Antwort der MieterHilfe: "Ja!" Da die Wohnung auch weiterhin uneingeschränkt benützt werden kann und wahrscheinlich sogar wegen der Ausgangsbeschränkungen vermehrt benützt wird, ist die Miete dafür weiterhin zu bezahlen.

Mietzinsstundung mit Vermieter vereinbaren

Sollte eine unverschuldete Zahlungsunfähigkeit aufgrund der sehr speziellen Situation auftreten, empfiehlt die MieterHilfe, möglichst zeitnah den Vermieter zu kontaktieren. Vertraglich können so eine Mietzinsstundung, gegebenenfalls eine Herabsetzung oder gar Aussetzung vereinbart werden.

Die wahrscheinlichste und wohl gängigste Variante ist die einer Ratenzahlung. An der Hotline der MieterHilfe wird auch zu Förderungen der Stadt Wien für in Not geratene Mieter beraten, zum Beispiel Wohnbeihilfe, Mietzuschüsse oder wirtschaftliche Hilfe.

Nicht den Kopf in den Sand stecken

Keinesfalls sollten Mieter eigenmächtig die Mietzahlungen einstellen oder "den Kopf in den Sand stecken" und nichts tun. Dies kann im schlimmsten Fall zu einer gerichtlichen Wohnungskündigung wegen Mietzinsrückstand durch den

Vermieter führen. Mieter sollten sich zudem schriftlich absichern: Das schriftliche Ansuchen zur Mietstundung kann unter https://mieterhilfe.at/tools/downloads herunterladen werden.

"Auf der Webseite der MieterHilfe stellen wir eine Reihe von Online Tools zum Download zur Verfügung, die Mietern helfen. Die Vorlage zur Mietstundung können alle Wiener in Abstimmung mit ihrer Vermieterin oder ihrem Vermieter verwenden. Das Allerwichtigste: Nicht eigenmächtig oder gar nicht handeln, sondern in Kontakt treten und eine Lösung anstreben", betont Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe.

Delogierungs-Stopp als Appell an private Vermieter

Auch wenn der Vermieter einer Stundung zustimmt – der Mietzinsrückstand muss trotzdem beglichen werden. Der Vermieter hat das Recht, die offene Miete gerichtlich einzuklagen. Daher sollte der Mieter die besonderen Umstände des

Mietzinsrückstandes – plötzlicher Einkommensverlust oder Arbeitslosigkeit in Folge der Krise – im Falle eines gerichtlichen Verfahrens darstellen können. Das ist die Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Verfahren, sofern nach dem Mietrechtsgesetz kein grobes Verschulden durch den Mieter vorliegt.

Die Stadt Wien und die MieterHilfe appellieren zudem dringend an die privaten Vermieter, derzeit von gerichtlichen Kündigungen und Delogierungen abzusehen. Diese würden die Lage für die Betroffenen enorm verschärfen und das Gesundheitsrisiko für die gesamte Bevölkerung erheblich steigern. Wie "Heute" berichtete, hat Wiener Wohnen bereits alle Delogierungen ausgesetzt.