Wien

Wiener bekam 68 € Park-Strafe für Fantasie-Adresse

Obwohl er ein Parkpickerl hat, flatterte einem Fahrschullehrer aus Wien-Favoriten eine Strafverfügung ins Haus. Doch den Tatort gibt es dar nicht. 

Thomas Peterthalner
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    Michael F. bekam eine Strafverfügung, obwohl er sein Auto an der genannten Adresse gar nicht geparkt hatte. 
    Michael F. bekam eine Strafverfügung, obwohl er sein Auto an der genannten Adresse gar nicht geparkt hatte.
    Denise Auer

    "Etwa Mitte April 2021 erhielt ich eine Strafverfügung der Magistratsabteilung 67 über 68 Euro für das Abstellen eines Autos in einer Kurzparkzone ohne das Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit einer Parkscheibe zu kennzeichnen", berichtet Michael F. aus Wien-Favoriten. "Als Ort war die Troststraße 145 genannt. Mein Auto ist dort sicher nie gestanden", ärgert sich der Wiener. Denn diese Adresse gibt es gar nicht. "Die Troststraße endet bei Hausnummer 125!" Michael F. legte Einspruch gegen die Strafe mit der Fantasie-Adresse ein, glaubte der Fall sei damit erledigt. Doch dem war nicht so. 

    Strafe wurde noch teurer

    Denn Ende Mai bekam der Wiener noch einmal Post von der MA 67. "Zu meiner großen Verärgerung hielt ich eine Straferkenntnis über nunmehr 78 Euro in Händen!" Nach Abgleich der aufgenommen Anzeigenfotos wurde die falsche Adresse in der Troststraße entfernt und auf Favoritenstraße 144 korrigiert. Laut Behörde kann der Tatort innerhalb von zwölf Monaten berichtigt werden. 

    Parkuhr vergessen

    "Ganz offensichtlich – dies ist auch anhand der Anzeigefotos erkennbar – hatte ich mein Fahrzeug in der Favoritenstraße 144 abgestellt. Zwar mit gültigen Parkpickerl für den 10. Bezirk, ich habe also keine Abgabe hinterzogen, sondern leider nur darauf vergessen, die vorgeschriebene Parkuhr im Kurzparkbereich der Geschäftsstraße einzulegen." Zahlen will er nicht. "Für das Aufzeigen einer Fehlleistung der Behörde werde ich nun auch noch mit einem höheren Strafbetrag bedacht!" Nun muss ein Gericht entscheiden. Die MA67 wollte dazu keinen Kommentar abgeben, da es sich um "ein laufendes Verfahren handelt". 

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