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Wiener blendet Polizei-Heli über Simmering mit Laser

Am Samstag kam es kurz nach Mitternacht zu einem Laserpointer-Angriff auf einen Polizeihubschrauber. Die Beamten mussten immer wieder ausweichen, um nicht geblendet zu werden. 

Maxim Zdziarski
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Polizei-Hubschrauber im nächtlichen Einsatz
Polizei-Hubschrauber im nächtlichen Einsatz
Leserreporter

In der Nacht auf Samstag kam es gegen 00.15 Uhr zu einem unterstützenden Einsatz des Polizeihubschraubers "Libelle FLIR" in Schwechat. Während des Fluges zum Einsatzort wurde die Besatzung des Helikopters (Pilot, Co-Pilot und FLIR-Operator) um ca. 00.30 Uhr aus dem Gebiet Wien-Simmering erstmalig von einem grünen Laserpointer geblendet. Dabei kam es zu einer Zerstreuung des Laser-Lichtes über die Cockpitscheibe in den Innenraum des Hubschraubers. 

Die Crew musste deshalb gezielte Ausweichmanöver fliegen, um eine direkte Blendung zu vermeiden. Da es immer wieder zu erneuten Blend-Angriffen kam, brachen die Beamten den Zuflug nach Schwechat ab und verständigten die örtlich zuständigen Polizisten. Die Laserattacken konnten einem Balkon in einem Wohnbau in Wien-Simmering, Am Hofgartl, zugeordnet werden.

Die Beamten vor Ort leiteten sofort Ermittlungen ein und befragten im Wohngebiet mögliche Zeugen. Dabei gelang es den Polizisten des Stadtpolizeikommandos Simmering, rasch einen 52-jährigen österreichischen Staatsbürger auszuforschen.

Nach anfänglichem Leugnen gab der Mann zu, den Polizeihubschrauber mehrfach geblendet zu haben. Er konnte allerdings keinen Grund für seine Tat nennen. Also nahmen ihn die Beamten zur sofortigen Vernehmung auf die Polizeiinspektion Kaiser-Ebersdorfer Straße mit. Letztendlich wurde er wegen der vorsätzlichen Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt zur Anzeige gebracht. Glücklicherweise wurden bei dem Vorfall keine Personen verletzt.

Lebenslange Haft wegen Laser-Attacke 

Die Polizei informiert in einer Aussendung am Sonntag über rechtliche Folgen solcher Laser-Attacken: 

- Täter, welche vorsätzlich ein Luftfahrzeug mittels Laser odgl. blenden und dadurch eine Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt herbeifüh-ren begehen eine Straftat gem. §186 Strafgesetzbuch. Die Strafdrohung bei diesem Delikt reicht, je nach herbeigeführtem Schaden, von einem Jahr bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

- Immer wieder kommt es, vor allem über dem Wiener Stadtgebiet, zu derartigen Laserblendungen. Dabei sind sich die Täter meist nicht bewusst, welche weitreichenden Auswirkungen dies haben kann. Durch diese Laser-Attacken kann es zu gesundheitlichen Schäden für die Geblendeten kommen. Im schlimmsten Fall kann dies auch zum Absturz eines Luftfahrzeuges führen, sollten der Pilot bzw. die Piloten nicht mehr im Stande sein das Luftfahrzeug zu steuern. Bei einem derartigen Unfall bestünde nicht nur für die Insassen massive Lebensgefahr, auch Personen am Boden wären entsprechend gefährdet.

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