Wien

Wiener fielen bei Lockdown-Party über Schülerin her

Eine Party im Corona-Lockdown wurde für eine Schülerin zum Albtraum: Zwei Männer sollen in einer Wiener Wohnung über das Opfer hergefallen sein.
Christian Tomsits
29.04.2022, 20:47

Die unbewohnte Wohnung wurde von einem der beiden jungen Männern extra für das Wochenende vor Weihnachten privat angemietet. In Wien-Brigittenau sollte trotz des im Dezember 2021 geltenden Gastro-Lockdowns ausgelassen gefeiert werden. Gemeinsam mit seinem 21-jährigen Bekannten hätte Juwar I. (19) die Party minutiös vorbereitet, so die Anklage.

Vorglühen am Wiener Praterstern

Zwei Niederösterreicherinnen (17) ließen sich zur "Home-Party" bei den jungen Männern überreden, trafen sich mit vier Schulkolleginnen am Praterstern zum Vorglühen, tranken eine ganze Flasche Wein. In der Wohnung angekommen, soll der Abend dann zum absoluten Albtraum geworden sein – laut Staatsanwaltschaft kam es zur Vergewaltigung und zum sexuellen Missbrauch.

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Erst wurde so lange Schnaps (Jägermeister, Wodka) getrunken, bis eine der Schülerinnen (17) zusehends weggetreten wirkte, hieß es. Dann sollen zumindest die zwei Angeklagten nacheinander im Schlafzimmer über die Wehrlose hergefallen sein – DNA-Spuren an der jungen Frau ließen daran keine Zweifel. Freundinnen des Opfers mussten den Erstangeklagten anschreien, ehe er von ihr abließ, so die Staatsanwaltschaft.

Mädchen flüchteten aus Wohnung

Nachdem zwei Mädchen flüchten konnten wurden die Einsatzkräfte alarmiert. Kurz nach der Feier konnte die Polizei zwei Verdächtige schnappen. Anwalt Franz Pechmann vertrat den Jüngeren (19) am Donnerstag vor Gericht. Vor der Polizei hatte dieser noch frech behauptet: "Sie hat mich ausgezogen und zum Sex gezwungen."

Anwalt Franz Pechmann vertrat den Hauptangeklagten vor Gericht.
Denise Auer

Am Wiener Landl gab sich der 19-jährige Hauptangeklagte vergleichsweise kleinlaut. Er bekannte sich (teilweise) schuldig, gab zu, mit dem Opfer geschlafen zu haben – obwohl sie "Nein" gesagt haben soll, als sie zwischenzeitlich zu sich kam. Er fasste zweieinhalb Jahre teilbedingte Haft aus – der Zweitangeklagte wurde im Zweifel vom Missbrauchsvorwurf freigesprochen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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