Österreich

Wiener Forscher wollte Tochter (1) das Genick brechen

Ein Mikrobiologe (40) soll eines Nachts im Dezember im Wahn versucht haben seine Einjährige zu töten. Wegen Mordversuchs muss er nun vor Gericht.

Christian Tomsits
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Polizeieinsatz in Wien (Archivfoto)
Polizeieinsatz in Wien (Archivfoto)
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Den Albtraum jeder Mutter musste die Ehefrau eines medizinischen Forschers am 10.12.2020 erleben. Von Schreien ihrer kleinen Tochter (20 Monate) aufgeweckt, eilte sie ins Kinderzimmer zum Gitterbett. Dort sah sie ihren Mann, wie er die Tochter in beiden Händen hielt, ihr ins Gesicht schlug, Mund und Nase zuhielt und ihren Hals nach hinten zurückbog.

"Kann sie Beine noch bewegen?"

Sofort schrie sie ihn an, die Tochter loszulassen, alarmierte die Polizei. Der Molekularbiologe ließ erschrocken vom unverletzten Kleinkind ab, ging wortlos aus der gemeinsamen Wiener Wohnung. Bei der wenig später erfolgten Festnahme fragte er die Beamten nur. "Kann sie ihre Beine noch bewegen?"

Im Polizei-Verhör packte der Forscher dann aus: "Männer mit schwarzen Sonnenbrillen verfolgen mich seit Jahren, wollen mir meine Forschungsdaten, mein Geld und mein Auto stehlen." Der 40-Jährige war davon überzeugt, dass diese Männer Agenten seien und seine Tochter in naher Zukunft foltern und töten würden."

Ihnen wollte er zuvorkommen und dem Kleinkind durch einen Genickbruch sicher geglaubtes Leid ersparen. Seit Jahren leide der in Wien lebende Japaner unter psychotischen Schüben, eine Behandlung mit Medikamenten wäre ihm aber aufgrund seines Glaubens unmöglich, meinte er lange Zeit. Heute gehe es ihm – dank funktionierender Medizin – besser.

Verteidigerin hofft auf ein mildes Urteil

Er habe weder den Kopf seiner Tochter in den Nacken gedrückt, noch ihr bewusst Mund und Nase zugehalten, meint der wegen versuchten Mordes Angeklagte nun. Am Montag wird ihm  – es gilt die Unschuldsvermutung – in Wien der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat eine Einweisung beantragt. Verteidigerin Sonja Scheed hofft auf ein mildes Urteil: "Mein Mandant ist gut eingestellt, kooperiert mit Ärzten und Behörden. Er ist dankbar, dass durch die Behandlung seine als real empfundene Bedrohung endgültig ein Ende hat." 

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