Österreich

Wiener furzte vor Polizei, Gericht sagt er muss zahlen

Eine Strafe wegen Flatulenzens flatterte einem Wiener ins Haus. Der Fall ging vor Gericht, nun muss der Student zahlen. Die Begründung hat es in sich.

Amra Duric
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    Mitja M. (22) muss für einen Furz 500 Euro bezahlen.
    Mitja M. (22) muss für einen Furz 500 Euro bezahlen.
    Sabine Hertel

    Ein kleiner Darmwind aus Wien ging vergangenes Jahr durch die internationalen Medien und landete nun sogar am Wiener Verwaltungsgericht: Im Juni 2020 flatterte Mitja M. eine ungewöhnliche Strafverfügung ins Haus. "Sie haben den öffentlichen Anstand verletzt, indem Sie vor Polizeibeamten laut einen Darmwind haben entweichen lassen", wurde in dem Brief erklärt. Der Wiener sollte für den Furz eine Strafe von 500 Euro zahlen, oder fünf Tage lang Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. "Ich hatte nicht das Gefühl, ein Vergehen begangen zu haben", erklärt der 23-Jährige im Gespräch mit "Heute".

    Windige Angelegenheit kam vor Verwaltungsgericht

    "Als ich gefurzt hab‘, haben die Polizisten sogar gelacht, einer meinte, ich solle mir jetzt besser eine frische Unterhose anziehen." Weil er nicht absichtlich gefurzt hatte, legte der Wiener Einspruch ein. Die windige Angelegenheit landete vor dem Wiener Verwaltungsgericht.

    Laut dem Gerichtsurteil hat der Darmwind keinen kommunikativen Gehalt und ist somit strafbar.
    Laut dem Gerichtsurteil hat der Darmwind keinen kommunikativen Gehalt und ist somit strafbar.
    Faksimile

    "Furz ist keine Kommunikation"

    Jurist Paul Eberstaller twitterte gestern über das endgültige Urteil: Mitja M. muss für den Furz zahlen. Denn laut dem Gericht hat der Darmwind keinen Kommunikationsinhalt und ist daher nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Weiters heißt es, selbst wenn dem Furz ein kommunikativer Gehalt innewohnen würde, "so wäre dies dennoch eine die Grenzen des Anstandes überschreitende Form der Meinungsäußerung." Und: Der Darmwind sei geeignet "jedwede staatliche Ordnung völlig zu untergraben und der Lächerlichkeit Preis zu geben." Die Strafe wurde jedoch auf 100 Euro gesenkt. Für Mitja M. dennoch "kein Lercherlschas".

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      JESSICA GOW / AFP / picturedesk.com