Für "Heute"-Leser Ahmad A. (27) ist aus einem Traum ein Albtraum geworden. Im Mai 2024 befanden sich laut dem Leser auf einmal 5.400 Euro auf seinem BAWAG-Konto. Zunächst ging er davon aus, es handle sich um eine noch ausständige Auszahlung seines ehemaligen Arbeitsgebers und hob daher den Betrag ab.
Später wurde ihm jedoch klar, dass es sich hierbei nicht um eine Überweisung des Ex-Chefs, sondern um einen Kredit handeln muss. Doch einen Konsumkredit hatte der 27-Jährige niemals unterschrieben. Nun soll er aber sogenannte Sollzinsen zurückzahlen.
"Es belastet mich sehr und verursacht innerlichen Stress bei mir", gibt der Wiener im "Heute"-Talk zu. Mittlerweile erklärt der Wiener einen Anwalt eingeschaltet zu haben, um das Problem mit den Zinsen aus der Welt zu schaffen. Doch das dürfte sich mitunter schwierig gestalten, wie ein Pressesprecher der Bawag gegenüber "Heute" erklärt.
Gegenüber "Heute" konnte die BAWAG das Mysterium um das Geld schnell aufklären. Bei den 5.400 Euro handelt es sich nämlich tatsächlich nicht um einen Kredit, sondern einen sogenannten "Einkaufsrahmen". Für den Kunden ist die Summe tatsächlich einsehbar. Ahmad kann also über einen Betrag (basierend auf den Einnahmen) verfügen, wenn er das möchte – das Geld liegt aber NICHT auf seinem Konto. Seitens der Bank heißt es weiters, dass dabei auch deklariert sei, dass im Falle einer Verwendung Sollzinsen anfallen.
"Der Kunde hat diesen Betrag am Folgetag vollständig genutzt, indem er Geld abhob und Überweisungen tätigte. Hinsichtlich der Änderung des Einkaufsrahmens wurde der Kunde am vorangegangenen Kontoauszug per 30.04.2024 informiert", erklärt die Pressestelle im "Heute"-Talk. Mit der Rückzahlung sei ihm die Bank schon zwei Mal entgegengekommen. Wie Ahmad nun weiter vorgehen wird, bleibt offen. Er wird den Betrag wohl oder übel zurückzahlen müssen.