Herbert (76) ist nicht mehr ganz so stark auf den Beinen, der Pensionist hat einen Behinderungsgrad von 70 Prozent. Um sein Leben zu erleichtern, hat er einen Behindertenausweis in seinem Fahrzeug hinterlegt. Damit kann der Wiener fast überall gratis parken, muss keine Parkscheine ausfüllen oder Parkpickerl bezahlen. Doch in einem Einkaufszentrum (EKZ) in Wien-Favoriten scheinen andere Regeln zu gelten.
Als Herbert mit seiner Frau Ende August in dem EKZ bei der Grundäckerstraße für etwa 15 Minuten hielt, zog der Wiener aus dem Parkautomaten kein Parkticket. Da er mit dem Behindertenausweis üblicherweise keines braucht und ohnehin nur kurz dort parkte, dachte er sich Böses nichts dabei. Doch als er nach seinen Einkäufen wegfahren wollte, hatte er bereits einen ominösen gelben Zettel unter den Wischerblättern.
Die Parkplatzüberwachung des EKZ fordert darin eine Pönale von 95 Euro, weil Herbert kein Parkticket in der Windschutzscheibe hinterlegt hatte. Der betagte Pensionist versuchte zu intervenieren und legte bei der Firma einen Einspruch ein. "Aber das interessierte dort niemanden, ob ich eine Behinderung habe, oder nicht. Kein Ticket bedeutet Strafe. Fertig aus", ärgert sich Herbert im "Heute"-Talk.
Ihm blieb nichts anderes übrig, als die Strafe zähneknirschend zu bezahlen. Dennoch möchte er vor allem Menschen mit einer Behinderung davor warnen, dort ihre Autos zu parken: "Der Parkausweis für Behinderte hat dort offensichtlich keine Gültigkeit."