Eigentlich erlaubt

Wiener kassiert zu Unrecht Strafe, muss trotzdem zahlen

"Heute"-Leser Alex fuhr am Mittwoch mit einem Fahrrad am Gürtel und holte sein Handy aus der Tasche. Ein Polizist strafte ihn mit 50 Euro ab.

Maxim Zdziarski
Wiener kassiert zu Unrecht Strafe, muss trotzdem zahlen
Alex wusste den Weg nicht, packte auf dem Fahrrad sein Smartphone aus. Kurz darauf musste er eine Geldstrafe bezahlen.
Helmut Graf

Wer mit dem Handy am Steuer eines Autos erwischt wird, muss mittlerweile 100 Euro für sein Vergehen bezahlen. Das ist allgemein bekannt und wird auch rigoros abgestraft. Doch wie sieht es eigentlich mit Fahrradfahrern aus?

"Heute"-Leserreporter Alex (Name von der Redaktion geändert*) war am Mittwoch mit einem Fahrrad am Gürtel-Radweg unterwegs. Auf der Höhe Josefstädter Straße holte er sein Smartphone aus der Hosentasche, um sich die Route anzeigen zu lassen. Im selben Moment hielt ihn ein Fahrrad-Polizist an. Der Beamte forderte für das Hantieren mit dem Telefon 50 Euro von dem Wiener.

Radfahrer zahlte Strafe vor Ort

Alex bezahlte die Organstrafe direkt vor Ort. Wenig später wurde er jedoch stutzig: Beim Radfahren ist das Telefonieren zwar verboten, alles andere jedoch nicht. "Ich habe mir den Paragrafen angesehen und ein Verbot, auf das Handy zu schauen, nicht gefunden", ärgert er sich im "Heute"-Gespräch.

Tatsächlich hatte der Wiener recht: Wie ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried gegenüber "Heute" bestätigt, ist nur das Telefonieren ohne eine Freisprechanlage am Fahrrad verboten. Alles andere ist demnach also erlaubt – das bestätigten mittlerweile auch die Gerichte mit ihren aktuellen Rechtsprechungen.

Für Alex stehen die Chancen, seinen Fünfziger wiederzubekommen, denkbar schlecht. Laut Authried kann man eine bezahlte Organstrafverfügung nämlich nicht mehr zurückfordern. Alex hätte bei der Kontrolle eine Anzeige in Betracht ziehen müssen, um gegen diese rechtlich vorgehen zu können. Das Geld ist also futsch, doch immerhin ist Alex um eine wertvolle Erfahrung reicher.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Wiener wurde mit 50 Euro bestraft, weil er sein Handy beim Fahrradfahren benutzte, obwohl er eigentlich nur die Route anzeigen lassen wollte
    • Er zahlte die Strafe vor Ort, obwohl laut einem ÖAMTC-Juristen nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage am Fahrrad verboten ist
    • Es ist unwahrscheinlich, dass er die Strafe zurückbekommt, da bezahlte Organstrafverfügungen nicht zurückgefordert werden können
    zdz
    Akt.
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