Österreich

Wiener kochte Suppe, schmorte dafür 3 Monate im Häfn

Ein Wiener entfernte zum Dünsten seinen Thermenabzug und wurde wegen Gemeingefährdung angeklagt. Seinen Anwalt brachte das zum Kochen – Freispruch!

Christian Tomsits
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Der "Suppenkoch" (v.) schmorte im Häfn, seinen Anwalt (h.) brachte das zum Kochen.
Der "Suppenkoch" (v.) schmorte im Häfn, seinen Anwalt (h.) brachte das zum Kochen.
"Heute"

Diese Geschichte ist etwas für Gerichtsfeinspitze: Der 59-jährige Berthold H. aus Wien-Ottakring nahm wiederholt zum Kochen seinen Gasthermenabzug hinunter, "damit der Kochdunst durch den Rauchfang aus der Wohnung hinausgeht". Zwar stellte der "Eigenbrötler" (Gerichtsgutachter Dr. Hofmann) sicherheitshalber vor dem Kochen die Gastherme ab. Laut den Rauchfangkehrern bestand durch die Montage-Aktion und das offene Loch in der Wand in diesen Sommer trotzdem akuter CO-Alarm im ganzen Haus. "Das ist saugefährlich. Die Druckverhältnisse im Gemeinschaftskamin werden durcheinandergebracht. Das Kohlenmonoxid kann dann nicht mehr abziehen und und wird zurück in die Wohnung gedrückt. Es kann auch durch Wände diffundieren – man erstickt sehr schnell daran", servierte der Feuerwehr-Einsatzleiter im Zeugenstand wissenschaftliche Informationen. 

Anwalt Phillip Bischof erreichte einen Freispruch

Anwalt Josef Phillip Bischof fand im Plädoyer die richtige Würze.
Anwalt Josef Phillip Bischof fand im Plädoyer die richtige Würze.
privat

"Ich wollte nur Suppe sieden", erklärte sich der reumütige Frühpensionist am Wiener Landl. Zwischen seiner Festnahme im Juli und dem Prozess vergangene Woche musste er ganze drei Monate in Untersuchungshaft "schmoren". Seinen Verteidiger Josef Phillip Bischof brachte das zum Kochen: "Das ganze war nicht sehr schlau. Aber eine vorsätzliche Gemeingefährdung von anderen bestand sicher nicht", erklärte er dem Richter in seinem Abschlussplädoyer. "In den Wohnungen über ihm waren gar keine Menschen. Er wird es nicht mehr machen." Daher plädierte er auf nicht schuldig. Das fand beim Richter Anklang, er machte am Ende in der Koch-Causa den Deckel drauf. Sein Urteil: Freispruch!

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