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Wiener konnte nicht aufs WC – Lokal soll 1.000 € zahlen

Im ORF wurde am Samstag vom Fall eines Rollstuhlfahrers berichtet, der nun ein Wiener Gasthaus wegen einer für ihn unzugänglichen Toilette klagt.

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Herr G.
Herr G.
ORF

Herr G. ist auf den Rollstuhl angewiesen. Wie der ORF-"Bürgeranwalt" am Samstag berichtete, habe sich Herr G. vor seinem Besuch in einem Wiener Restaurant telefonisch erkundigt, ob es eine für Rollstuhlfahrer zugängliche Toilette gäbe. Dies sei bejaht worden, tatsächlich aber nicht der Fall gewesen. Weil Herr G. seine Notdurft nicht wie die anderen Gäste im Restaurant verrichten konnte, klagte er den Lokalbetreiber und bekam in einem Urteil erster Instanz Schadenersatz zugesprochen. 

"Es war echt eine dramatische Situation. Ich habe gesagt, entschuldigung, aber ich habe mehrfach gefragt – es muss doch ein barrierefreies Klo geben", erinnerte sich Herr G. Dem war aber nicht so. Der Wiener verließ das Lokal schnellstmöglich, um zu einer rollstuhltauglichen Toilette zu gelangen – vergeblich. Der Mann konnte den Druck nicht mehr halten und urinierte sich an. 

Der Wiener Rollstuhlfahrer fühlt sich nun diskriminiert. Der Restaurantbetreiber argumentierte vor Gericht, der Einbau eines behindertengerechten WCs sei im historischen Gebäude in der Wiener Innenstadt nicht zumutbar. Das Gericht sprach dem Restaurantbesucher eine Entschädigung von rund 1.000 Euro zu. Dieses Urteil wollte das Restaurant nicht akzeptieren und legte Berufung ein.

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