"Blitz beim Sch***** treffen"

Wiener parkt vor Einfahrt, kassiert sofort Hass-Brief

In der Wiener Donaustadt sorgte ein Fiat, der vor einer Einfahrt abgestellt wurde, für mächtig Ärger. Ein Unbekannter schrieb ihm eine Nachricht.

Maxim Zdziarski
Wiener parkt vor Einfahrt, kassiert sofort Hass-Brief
Streitfall: Darf man hier parken oder nicht?
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Wer in der Wiener Seestadt einen Parkplatz sucht, weiß, wie schwierig es ist eine geeignete Lücke für sein Auto zu finden. Ein Fiat-Fahrer entdeckte einen Stellplatz direkt vor der Einfahrt zu einem Schotterparkplatz. Weil er allerdings keinerlei Park- und Halteverbotsschilder entdecken konnte, stellte er seinen Minivan einfach vor dem Schranken ab. Auch die Bordsteinkannte weist vor Ort keinerlei Bodenmarkierungen auf, die ein Verbot kennzeichnen würden.

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    Streitfall: Darf man hier parken oder nicht?
    Streitfall: Darf man hier parken oder nicht?
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    "Heute"-Leserreporter Alex (Name von der Redaktion geändert*) entdeckte bei seiner täglichen Jogger-Runde das geparkte Auto und einen gelben Zettel unter den Wischerblättern. Ein verärgerter Verkehrsteilnehmer dürfte seiner Wut über die zugestellte Zufahrt freien Lauf gelassen und zu Stift und Papier gegriffen haben. "Möge dich der Blitz beim Schei*** treffen", so der Inhalt der wenig erfreulichen Botschaft. Alex selbst musste über die Aktion schmunzeln: "Solange keine Sachbeschädigung mit einem Schlüssel oder ähnlichem passiert ist, finde ich es sogar etwas witzig." 

    Strafe, Besitzstörung, Abschleppung

    Wie ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried gegenüber "Heute" erklärt, handelt es sich hierbei eindeutig um eine Einfahrt. Ein Parkverbotsschild ist dabei nicht zwingend notwendig, auch eine abgeschrägte Bordsteinkante muss nicht vorhanden sein. Laut Verwaltungsgerichthof reicht es nämlich, wenn der Niveauunterschied zwischen der Fahrbahn und dem Gehsteig so gering (3-5 Zentimeter) ist, dass eine problemlose Einfahrt möglich ist. 

    Parken sollte man an dieser Stelle laut Authried also definitiv nicht, es droht nämlich nicht nur eine Strafe für das Falschparken, sondern auch eine mögliche Besitzstörungsklage. Auch eine Abschleppung wäre nach Verständigung der Polizei denkbar. Wer sich in solchen Fällen rechtlich absichern will, kann sich als Mitglied beim ÖAMTC kostenlos beraten lassen.

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