Kurioses Rauchverbot

Wiener raucht Tschick auf Terrasse, muss 13.000€ zahlen

Ein Nachbarschaftsstreit in Wien endete mit einem ungewöhnlichen Urteil: Eine Familie darf auf ihrer Terrasse nur noch zu festgelegten Zeiten rauchen.
Maxim Zdziarski
21.11.2025, 05:30
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In einer Wohnanlage in Floridsdorf hängt der Haussegen schief. Seit mehreren Monaten streiten sich zwei Mietparteien um ihr Recht: Eine Frau fühlt sich von ihrem rauchenden Nachbarn im Erdgeschoss belästigt. Danijel (42) ist zweifacher Familienvater und freute sich endlich in eine größere Wohnung mit einer eigenen Terrasse zu ziehen. Der 42-Jährige ist Raucher und genießt seine Tschick nach einem langen Arbeitstag im Freien. Und genau daran stört sich die Nachbarin über ihm.

"Wir haben zwei kleine Kinder und sitzen im Sommer eben auch draußen – ganz normal", schildert der Betroffene die Situation. Die Nachbarin aus der Wohnung darüber sei allerdings schnell genervt gewesen: zuerst von den Stimmen, später vom Rauch. Laut Danijel (42) habe ihn die Frau dazu aufgefordert, in seiner Wohnung rauchen. Für den Wiener völlig unverständlich: "Auf meiner Terrasse kann ich rauchen, wann ich will."

Wütende Wienerin siegt vor Gericht

Die Mieterin ließ das nicht auf sich sitzen und klagte schließlich. Während des Prozesses fand ein Lokalaugenschein in Danijels Wohnung und der Nachbarin statt, bei dem jedoch keine Beeinträchtigung festgestellt worden sei. Vor dem Bezirksgericht Floridsdorf kam es trotzdem zu einem kuriosen Urteil gegen den Mieter: Das Gericht entschied zu Gunsten der klagenden Dame.

Mieter bekommt Rauchzeiten aufgebrummt

Der 42-Jährige hat nun einen strikten Raucherplan vorgelegt bekommen. In den Sommermonaten, also zwischen April und Oktober, darf er nur noch zu bestimmten Uhrzeiten seinen Glimmstängel anzünden: morgens von 6 bis 8, mittags von 10 bis 12 Uhr, nachmittags von 15 bis 18 Uhr und am Abend zwischen 20 und 22 Uhr. Von November bis April ist das Rauchen von 8 bis 9 Uhr, 13 bis 14 Uhr sowie 19 bis 20 Uhr erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten ist das Rauchen – auf seiner eigenen Terrasse – verboten.

Der Betroffene zeigt sich fassungslos: "In der ganzen Siedlung rauchen die Leute auf Balkonen und Terrassen – aber wir dürfen es nur noch nach einer festgesetzten Uhrzeit." Als wäre das nicht schon schlimm genug, muss Danijel auch noch die kompletten Anwaltskosten in der Höhe von rund 13.000 Euro bezahlen.

{title && {title} } zdz, {title && {title} } Akt. 21.11.2025, 08:28, 21.11.2025, 05:30
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