Ein Treuhänder sollte die Immobilien möglichst einträglich verkaufen und so den Gläubigern der Signa Prime innerhalb von zwei Jahren zumindest eine 30-Prozent-Quote verschaffen. So jedenfalls der Plan, gegen den die Finanzprokuratur als oberster Anwalt der Republik im April vor Gericht gezogen war, da man sich von einem Konkurs mehr Transparenz erwartete.
Jetzt gibt es für Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, einen Etappensieg: Das Oberlandesgericht Wien hat der von den Gläubigern mehrheitlich befürworteten Treuhandlösung die Zustimmung versagt, weil die Umsetzung "offensichtlich nicht möglich" ist.
Die Mittel zur Erfüllung des Sanierungsplans sollten ja, so begründet das OLG sein Urteil, vor allem dadurch beschafft werden, dass Immobilien-Gesellschaften (sogenannte "PropCo’s" bzw. „property companies“) im Konzern ihre Liegenschaften veräußern. Viele dieser Gesellschaften würden sich allerdings in Deutschland befinden und selbst Insolvenzverfahren laufen haben.
Sollte die Schuldnerin, also die Signa Prime, nicht in der Lage sein, diese Insolvenzverfahren zu verhindern bzw. zu beenden, dann stünden die Erlöse aus den Liegenschaftsverkäufen nicht oder nicht zeitgerecht für die geplante Sanierung zur Verfügung. Das Problem: Das für die Beendigung der Insolvenzverfahren nötige Geld hätte aus einem Kredit in dreistelliger Millionenhöhe kommen sollen, den es laut OLG in der Form nicht gibt.
Laut Gericht besteht nämlich nach Aktenlage "nur ein Anspruch auf Kreditmittel in Höhe von 50 Millionen Euro". Davon müssten "bereits 27 Millionen Euro für Verfahrenskosten aufgebracht werden". Heißt – nach Ansicht des OLG Wien ist viel zu wenig Geld da bzw. nicht genug beschaffbar, um den Sanierungsplan in der angestrebten Form umsetzen zu können.
Fazit des Gerichts: Der vorgeschlagene Sanierungsplan ist "schon deswegen unerfüllbar, weil die von der Schuldnerin selbst für nötig erachtete Mittelbeschaffung zur Stabilisierung der deutschen PropCo’s gescheitert ist".
Und, so das OLG Wien in einer Aussendung weiter: "Neben diesem Grund ging der Senat des Oberlandesgerichts auch deswegen von einer Unerfüllbarkeit des Sanierungsplans aus, weil die Mittel der Schuldnerin für die Erfüllung einer 30-prozentigen Quote nicht ausreichen". Bestenfalls sei eine Quote von 24 Prozent erreichbar.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien ist nicht rechtskräftig, da ein Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof zugelassen wurde. Bis zur Rechtskraft wird das Verfahren laut Insolvenzverwalter weiter als Sanierung mit Eigenverwaltung fortgeführt.