Schüsse in Floridsdorf

Wiener schießt falschem Handwerker mit Pistole ins Knie

Am Montag soll ein Österreicher einem Rumänen mit einer Pistole ins Knie geschossen haben. Nun gibt es erste Hinweise auf ein mögliches Tatmotiv.
24.11.2025, 20:53
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Nachdem ein 52-jähriger Österreicher am Montag in einer ruhigen Wohngegend das Feuer auf eine Männergruppe eröffnet haben soll, wird das Motiv des Mannes heiß diskutiert. Vor Ort erfuhr "Heute", dass der Tatverdächtige mit seiner betagten Mutter in dem Haus lebt und er als "netter sowie gesprächiger Mann" bekannt ist.

Das Opfer, ein 27-jähriger Rumäne, war "Heute"-Infos zufolge mit drei bis vier Männern unterwegs. Dabei kam es auch zu einem Gespräch mit dem 52-Jährigen, der wenig später dem Rumänen vor dem Haus ins Knie geschossen haben soll. Die völlig schockierten Begleiter des Opfers brachten den Verletzten sofort ins Auto, fuhren ihn mit einem Kastenwagen ins Wiener AKH und flüchteten. Der 52-Jährige hingegen zog sich nach dem Vorfall in sein Haus zurück.

Rumäne schwieg im Spital zu Schussverletzung

Im Spital habe der Verletzte jedoch nicht sagen wollen, woher seine schlimme Schussverletzung genau stamme. Das nährt natürlich den Boden für wilde Spekulationen: Handelte es sich bei der Männergruppe um Einbrecher oder womöglich falsche Handwerker?

Offensichtlich soll das spätere Opfer auf dem Dach des 52-Jährigen Arbeiten durchgeführt haben. Verlangten sie anschließend Wucher-Summen für mangelhafte Dienstleistungen, sodass dem 52-Jährigen der Kragen platzte? Diese Fragen müssen nun die Kripo-Ermittler beantworten.

Tatverdächtiger besitzt mehrere Waffen

Der mutmaßliche Schütze stellte sich in Anbetracht seines von der Cobra umstellten Hauses und ließ sich von den Elite-Beamten widerstandslos festnehmen. Der Österreicher befindet sich in polizeilicher Anhaltung. Sondereinsatzkräfte fanden bei dem Verdächtigen mehrere Schusswaffen, die er legal besitzt. Die Ermittlungen wegen schwerer, absichtlicher Körperverletzung oder sogar versuchten Mordes laufen indes auf Hochtouren. Die Unschuldsvermutung gilt.

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