Wien

Wiener Roadrunner droht nun Anklage wegen Mordes

Der 26-jährige Syrer, der einen tödlichen Unfall verursacht haben soll, müsste bei einer Verurteilung mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

Clemens Pilz
Eine 48-Jährige starb bei einem Auto-Crash in Wien.
Eine 48-Jährige starb bei einem Auto-Crash in Wien.
"Heute"

Wie berichtet, war am Sonntagabend ein Mercedes-Lenker am Wiener Ring bei einem illegalen Straßenrennen mit dem BMW einer 48-jährigen, unbeteiligten Mutter kollidiert. Die Frau starb später im Spital, der Autofahrer wurde festgenommen und muss sich jetzt auf schwerwiegende Konsequenzen einstellen: "Ich kann mir eine Mordanklage gut vorstellen", sagt Strafrechts-Expertin Ingeborg Zerbes von der Uni Wien und verweist auf einen vergleichbaren Fall von 2016 in Berlin.

Voraussetzung dafür sei ein sogenannter bedingter Vorsatz. Das heißt, dass der 26-Jährige bei dem Straßenrennen "ernstlich für möglich gehalten hat und sich damit abgefunden hat, dass jemand ums Leben kommen kann. Dabei kann man sich nicht auf seine Aussage verlassen. Je riskanter er gehandelt hat, desto weniger glaubwürdig ist seine Behauptung, er habe keinen Vorsatz gehabt."

Bei der Beurteilung müsse man also vor allem die objektiven Umstände betrachten, so die Juristin: "War der Lenker um ein Vielfaches zu schnell unterwegs? Gab es hohes Verkehrsaufkommen? Ist er bei Rot gefahren? Gibt es Bremsspuren? Ist das Auto besonders sicher, sodass der Fahrer damit rechnen könnte, bei einer Kollision selbst geschützt zu sein?"

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    Ein 26-jähriger Syrer soll laut Polizei am Sonntag gegen 19.45 Uhr mit stark überhöhter Geschwindigkeit den Schottenring entlang gefahren sein und im Kreuzungsbereich mit der Wipplingerstraße das Rotlicht der dortigen Ampel missachtet haben.
    Ein 26-jähriger Syrer soll laut Polizei am Sonntag gegen 19.45 Uhr mit stark überhöhter Geschwindigkeit den Schottenring entlang gefahren sein und im Kreuzungsbereich mit der Wipplingerstraße das Rotlicht der dortigen Ampel missachtet haben.
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    Zweiter Roadrunner könnte ebenfalls angeklagt werden

    Auch dem Kontrahenten des Rasers, der nach dem Unfall geflüchtet ist, blühe nun Ungemach. Wird er gefasst, müsste er sich "möglicherweise als Beitragstäter verantworten", erklärt Zerbes.

    Gegenüber "Heute" wollte die Staatsanwaltschaft Wien gestern übrigens noch nicht kommentieren, ob im vorliegenden Fall eine Anklage wegen Mordes oder fahrlässiger Tötung im Raum steht. Es gilt die Unschuldsvermutung.