Ein kurioser Fall beschäftigte das Landesverwaltungsgericht. Im Zentrum: ein Wiener Student der Rechtswissenschaften, der sich selbst die Bezeichnung "Cand. iur." gab (Candidatus iuris, Student der Rechtswissenschaft nach Ablegung der Zwischenprüfung, Anm.).
Er soll mehrmals bei einem Strafgefangenen in der Justizanstalt Ried angerufen haben. Offenbar, um juristische "Tipps" zu geben. Der Insasse hat dabei laut Gericht ein illegales Handy benutzt. Das Ganze flog aber auf und die Justizanstalt zeigte den Fall bei der Bezirkshauptmannschaft Ried an.
Folge: eine Strafe von 100 Euro wegen "Übertretung des Strafvollzugsgesetzes" gegen den angehenden Juristen.
Der wollte sich damit aber nicht abfinden und holte zum Gegenschlag aus. In dem Fall war das eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. Die Anschuldigungen seien "an den Haaren herbeigezogen", so der empörte "Cand. iur". Der Sachverhalt sei außerdem nicht rechtskonform ermittelt worden.
Das sieht das Landesveraltungsgericht anders. In einer Verhandlung, zu der der Student nicht erschien, wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Nun könnte er weitere Rechtsmittel einlegen – und womöglich gleich noch wertvolle Erfahrungen sammeln.