Mit schnellen Schritten trippelte der kleingewachsene Angeklagte am Montag in den Gerichtssaal am Wiener Landl – doch die Vorwürfe gegen den 37-jährigen Familienvater sind massiv: Der Mann aus Bangladesch musste sich wegen Vergewaltigung, fortgesetzter Gewaltausübung und schwerer Drohung verantworten – ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Seitdem der Hotel-Angestellte seine Frau samt Kinder im Jahr 2016 nach Wien holte, soll es in der arrangierten Ehe schwer gekriselt haben. 2017 meldete die Gattin ihren Mann das erste Mal bei der Polizei, zog aber im Ermittlungsverfahren aus Angst ihre Aussage zurück – was sie noch bitter bereuen sollte: Denn die Prügelangriffe des Mannes endeten keineswegs und wurden immer schlimmer.
Einmal soll sie so heftig geschlagen worden, dass sie sich an einem Kasten eine Platzwunde zuzog. Laut Anklage schmierte der Mann ihr noch Aftershave in die Wunde. Nach einem Angriff mit einem Staubsaugerrohr auf den Hinterkopf habe sie sich eine Woche im Krankenhaus kurieren müssen. Außerdem gab sie an, seit der Coronazeit von ihrem Mann im Wochenrhythmus vergewaltigt worden zu sein.
"Das stimmt nicht", sagte der Angeklagte. Als seinem damals 10-jährigen Sohn ein von Papas Geld gekaufter Roller verloren ging, soll er ihn getreten haben. Nachdem herausgekommen war, dass der Bub einen Tag die Schule schwänzte, soll der Bengale ein rutenartiges Putzgerät aus seiner Heimat hervorgeholt, ihn mit Springseilen gefesselt und 30 Minuten auf den Rücken des Kindes eingeschlagen haben. "Ich wollte ihm mit der Rute nur Angst machen", serviert sich der gelernte Kellner auch hier eine Ausrede und zeigte dem Richter sogar den aus kleinen Ästen gebundenen Besen (Bild).
"Man könnte meinen, hier sitzt ein Tyrann, ein Monster", sagte sein engagierter Verteidiger Lukas Leszkovics. Doch in Wahrheit sei die Beweislage im Fall dünn. Es könnte sich genauso um einen Komplott der Ehefrau handeln. Der Jurist beantragte einen Freund der Familie als Entlastungszeugen und verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft keine Spitalaufenthalte der Frau ermitteln konnte. Außerdem stellte man vor Gericht Übersetzungsmängel in der Video-Einvernahme der Opfer fest. Die Verhandlung wurde auf den 14. März vertagt, die Unschuldsvermutung gilt.