Österreich

"Oida", noch kein Urteil bei Polizisten-Beleidigung

Heute Redaktion
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Weil er im Gespräch mit einem Polizisten "Oida" sagte, soll Nathan S. 100 Euro zahlen.
Weil er im Gespräch mit einem Polizisten "Oida" sagte, soll Nathan S. 100 Euro zahlen.
Bild: privat

Weil er im Gespräch mit einem Polizisten "Oida" sagte, sollte Nathan S. 100 Euro zahlen. Jetzt wurde der Fall erneut vor Gericht verhandelt.

Der Fall um eine 100-Euro-Strafe für das Wort "Oida" eines Wieners gegenüber einem Polizisten geht – kurios – in die nächste Runde. Der 24-Jährige erschien am Donnerstag vorm Verwaltungsgericht in Wien-Döbling. Er hatte gegen die Anzeige des Polizisten wegen Anstandsverletzung Einspruch erhoben: "Ich habe das nie als Beleidigung zu ihm gesagt und gemeint, sondern das ur-wienerische Wort als Ausruf genutzt".

Der Richter musste im Laufe der Verhandlung immer wieder schmunzeln, ob der Kuriosität des Falles. "Wenn ich 'Oida', oder 'Oh Gott' sage, meine ich ja damit nicht die Person die vor mir steht, außerdem war der Beamte kaum älter als ich", hatte Nathan S. vor Gericht die Lacher auf seiner Seite. Der bereits ergraute Richter zeigte ebenfalls Humor: "Es wär was anderes, wenn Sie zu mir 'Oida' sagten." Ein Urteil gab es noch nicht. Der Richter will sich zur Verkündung noch mehr Zeit nehmen.

Was war passiert? Der freie Fotograf Nathan S. (24) wollte Ende November 2018 einen Polizeieinsatz in Wien-Alsergrund knipsen. Ein Polizist wollte ihn davon abhalten und habe ihn mehrmals mit "Du" angesprochen, da sei S. der Satz "Sie dutzen mich schon die ganze Zeit, Oida!" herausgerutscht.

Folge: Der 24-Jährige erhielt zwei Wochen später eine Strafe wegen Anstandsverletzung von 100 Euro. Die Empörung war groß, doch S. wollte es nicht auf sich beruhen lassen und legte Einspruch ein. Dieser Einspruch wurde im Jänner 2019 abgelehnt. In der Begründung wurde klargestellt, dass "durch die Verwendung des Wortes bzw. des Ausdruckes 'Alter, was willst du bitte von mir?' - was dem Wort 'OIDA' gleichzuhalten ist", ein strafbarer Tatbestand gesetzt werde.

Polizist ist kein "Hawara"

Etwas kurios las sich die weitere Begründung: Bei einem älteren Fall in Oberösterreich sei festgestellt worden, dass auch das Wort "Hawara" einen ähnliche Anstandsverletzung sei, "wonach durch den Gebrauch des Wortes 'OIDA' welches als Synonym für 'HAWARA' (Wienerischer Ausdruck) gilt, die Amtshandlung und das Einschreiten des Polizisten in Frage gestellt werden. Der dieses Wort Verwendende bringt damit eine nicht unerhebliche Geringschätzung des Gegenüber zum Ausdruck."

Weiters wird darauf verwiesen, dass mit den Worten "Oida" und "Hawara" ein Polizeibeamter bei seiner Arbeit lächerlich gemacht werde und eine solche Wortwahl nicht toleriert werden könne. "Polizeibeamte sind keine 'HAWARA'.", heißt es in der Stellungnahme. Es handle sich weder bei "Oida", noch bei "Hawara" um "eine milieubedingte Äußerung" und "kann daher auf keinen Fall toleriert werden, weshalb der Tatbestand als erfüllt anzusehen ist." S. zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht. Nun hofft er, "dass die absurde Geschichte ein baldiges Ende findet, Oida".

Zehn ganz legale Arten, "Oida" zu sagen, zeigen wir Ihnen übrigens hier:

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