So etwa auch Frau B. aus Wien. Sie bestellte sich im Internet ein neues Kleid, als Zahlungsdienstleister wählte sie Klarna aus und dachte sich nichts dabei. Bis das Paket nicht ankam.
Für Frau B. war es nicht ersichtlich, doch der Vertragspartner des Onlinehändlers kam aus China. Das bestellte Kleid kam daher nie an. Frau B. beharrte zwar mehrmals eindrücklich auf ihre Bestellung, auf ein Paket wartete sie aber vergeblich. Laut AK gibt es zahlreiche Erfahrungsberichte, die zeigen, dass Frau B. in dieser Hinsicht kein Einzelfall ist.
Die Kundin gab sich aber schließlich geschlagen und erklärte den Rücktritt vom Kauf. Natürlich informierte sie auch Zahlungsdienstleister Klarna darüber. Dennoch erhielt sie kurz darauf zwei Mahnungen, schließlich wurde ihr sogar die Übergabe an ein Inkassobüro angedroht.
Die verzweifelte Frau B. wandte sich schließlich an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer. "Diese und ähnliche Fälle erleben wir immer wieder in unserer Beratung" erklärt Konsumentenschützerin Yasmine Krückel, die auch Frau B. betreute. "Mitunter werden die Fälle dann auch an ein Inkassobüro übergeben." Erst die Intervention der AK führte dazu, dass Klarna die Forderungsbetreibung einstellte.
Die Konsumentenschützer haben angesichts dessen und zahlreicher ähnliche Fälle auch einige Tipps: