Leser

Wienerin muss 80 € Strafe für Liegen am Gehsteig zahlen

Kuriose Polizei-Strafe für eine 35-jährige Wienerin. Für "trotziges Liegen" auf einem Gehsteig in Penzing soll die junge Frau jetzt 80 Euro brennen. 

Marlene Postl
Teilen
Diese Strafverfügung flatterte einer Wienerin ins Haus.
Diese Strafverfügung flatterte einer Wienerin ins Haus.
Leserreporter

Wegen einer Zeugenaussage wurde die 35-jährige Michaela in eine Polizeiinspektion in Penzing geladen. Sie berichtet, jemand habe Anzeige wegen Körperverletzung gegen sie erstattet, die Vorwürfe seien jedoch falsch. Als sie ihre Aussage machen wollte, fühlte sich die Wienerin stark vorverurteilt: "Ich hatte das Gefühl, die Polizistin dort war völlig voreingenommen. Ich bin schwer depressiv, die Beamtin machte eine abschätzigen Kommentar darüber, von wegen 'ihr psychisch Kranken' und sagte mir, der Fall werde sowieso vor Gericht entschieden."

80 Euro Strafe, weil sie am Gehsteig lag

Die Wienerin bat nach eigenen Angaben darum, mit jemand anderem sprechen zu dürfen, dies soll man ihr verweigert haben. Auch einen Vorgesetzten durfte sie laut ihrer Schilderung nicht sprechen. "Dann haben mich zwei Polizisten gepackt und buchstäblich auf die Straße geworfen. Mein Arm hat extrem weh getan. Ich war so außer mir und habe mich so unwohl gefühlt, dass ich mich kurz auf den Gehsteig gesetzt und mich an die Wand gelehnt habe. Von Seiten der Polizisten kamen nur blöde Sprüche, eine nette Passantin rief schließlich die Rettung und ich wurde ins Klinikum Penzing gebracht", berichtet die 35-Jährige.

Wochen später flatterte schließlich eine Strafverfügung ins Haus. Wegen ihrer kurzen Rast am Gehsteig soll die Wienerin nun 80 Euro Strafe zahlen. "Sie haben durch folgende Begehungsweise den öffentlichen Anstand verletzt: Trotziges Liegen auf dem Gehsteig vor der Polizeiinspektion." Die 35-Jährige ist außer sich: "Ich verstehe nicht, inwiefern das den öffentlichen Anstand verletzt, wenn ich am Gehsteig liege. Ich habe nicht mal den ganzen Gehsteig blockiert, man konnte noch durchgehen."

Polizei kontert gegenüber "Heute"

Ein Pressesprecher die Wiener Polizei zeichnet ein etwas anderes Bild: "Nachdem die Vernehmung abgebrochen wurde, hat sich die Angezeigte zunächst in der Polizeiinspektion auf den Boden gelegt. Danach verließ sie die Inspektion und legte sich auf dem Gehsteig nebenan auf den Boden. Sie wollte die Fortsetzung der Vernehmung damit erzwingen. Die Beamten fragten nach dem Gesundheitszustand der Frau und boten ihr mehrfach an, die Rettung zu rufen, sollte es ihr nicht gut gehen. Dies wurde von ihr aber ständig abgelehnt. Die Angezeigte erregte durch ihr Verhalten großes Aufsehen bei Passanten und Personen, welche die Polizeiinspektion betreten wollten. Nach mehrmaliger, erfolgloser Aufforderung, ihr Verhalten einzustellen, bzw. die Örtlichkeit zu verlassen, wurde sie schlussendlich angezeigt", berichtet er im "Heute"-Talk. 

Ungeachtet dessen, welche Variante nun stimmt – übrig bleibt eine kuriose Strafverfügung. Wie genau "trotziges" Liegen definiert wird, konnte auf "Heute"-Anfrage nicht beantwortet werden. 

1/285
Gehe zur Galerie