Datenschutz-Leck?

Wienerin staunt: "Arzt-Bestätigung, war aber nie dort"

Eine selbstständige Frau (49) wunderte sich Ende Jänner über eine Nachricht der SVS. Sie soll bei einem Arzt gewesen sein, den sie nicht kennt.

Robert Cajic
Wienerin staunt: "Arzt-Bestätigung, war aber nie dort"
Jeanette saß mit ihrem Problem rund eine Woche im Dunkeln. (Symbolfoto)
Unsplash / Sozialversicherungen

Am 31. Jänner sah "Heute"-Leserin Jeanette* (Name von der Redaktion geändert) eine Nachricht auf ihrem Konto der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), über die sie erst einmal nachdenken musste. An besagtem Tag soll sie nämlich bei einem Neurologen gewesen sein, so eine Bestätigung in der SVS-App. "Ich war aber nie dort, kenne den Arzt nicht", so die Wienerin.

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Selbstständige soll bei Floridsdorfer Arzt gewesen sein

Bundesweit ist die SVS für die soziale Absicherung von rund 1,3 Millionen Österreichern zuständig, heißt es auf deren Website. Doch wie sicher sind die Daten der Selbstständigen? Auf eine Anfrage von "Heute" gab es zu Jeanettes konkretem Fall keine Antwort. Man werde die Angelegenheit "zu ihrer Zufriedenheit" erledigen, so die SVS-Pressestelle.

Rund eine Woche wusste die 49-Jährige nicht, ob jemand mit ihrer E-Card ärztliche Leistungen genoss. In der Benachrichtigung hieß es lediglich, dass es sich um eine "Online-Konsultation ohne E-Card" bei dem Facharzt für Neurologie im 21. Wiener Bezirk handelte.

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SVS äußert sich nicht zu Datenschutz-Bedenken

Zunächst wurde Jeanette mitgeteilt, dass man den Arzttermin nicht mehr löschen könne. Die Wienerin befürchtete, für eine Leistung blechen zu müssen, die sie nie in Anspruch nahm. Am Donnerstag herrschte dann endlich Gewissheit: Der Eintrag konnte gelöscht werden.

Wie es zu diesem datenschutzrechtlich bedenklichen Fall kommen konnte, wurde der Unternehmerin seitens der SVS nicht erklärt. "Ich wurde nur gelobt – ein Mitarbeiter sagte mir, dass ich vorbildlich reagiert habe", so Jeanette.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Wienerin war überrascht, als sie eine Arztbestätigung von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen erhielt, obwohl sie nie bei diesem Arzt war und ihn nicht kannte
    • Die SVS äußerte sich nicht zu den Datenschutz-Bedenken, versprach jedoch, die Angelegenheit "zu ihrer Zufriedenheit" zu klären, und löschte schließlich den fehlerhaften Eintrag
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