Wien

Wienerin vor Gericht – "Putin hat mit mir geredet"

Eine 31-Jährige griff einen Mann mit Messer und Hammer an. Sie war sicher, dass "sein Geist mich vergewaltigt". Auch Putin "besuchte" die Frau.
Christian Tomsits
07.05.2023, 14:39
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Die Wienerin (31) hatte am 10. Oktober einen Mann angegriffen und schwer verletzt. "Ich dachte, sein Geist vergewaltigt mich", so die psychisch Beeinträchtigte beim Gerichtstermin im März – wir berichteten. Damals wurde die Anklage auf Mordversuch erweitert und ein neuer Prozesstermin festgelegt. 

Angriff mit Messer und Hammer

Die Sozialarbeiterin soll laut Anklage am 10. Oktober einen hilfsbedürftigen Mann, den sie bei sich übernachten ließ, und der sich gerade einen Kaffee kochen wollte, aus heiterem Himmel mit einem herumliegenden Hammer und einem Küchenmesser aus einer Lade angegriffen haben und geschlagen haben. Erst rief sie selbst Beamte zur Hilfe, "weil ein Geist mich vergewaltigt". Dann sperrte das Opfer aus der Wohnung aus, stach und schlug sogar durch eine Metallgittertüre hindurch noch auf den Obdachlosen ein.

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Am Tatort war alles voll mit Blut

Der Polizei bot sich am Tatort ein grauenvoller Anblick – alles war voller Blut, die Frau mit dem Messer wusste nicht, wie ihr geschah und wurde festgenommen. Seither sitzt die offenbar schizophrene Frau in einer Zelle in der Wiener Josefstadt ein, wurde durch eine sogenannte Depotspritze behandelt und beruhigt. Allerdings half das der 31-Jährigen nur bedingt.

Denn beim Prozess am Freitag sprudelte es aus der von der Gutachterin als "gefährlich" eingestuften Wienerin nur so heraus: "Ich höre Stimmen. Außerdem haben Justizwachebeamten versucht mich zu vergewaltigen. Die machen mit mir, was sie wollen." Dann brachte die von Anwältin Astrid Wagner Verteidigte die Richterin und alle anwesenden Geschworenen gleichzeitig zum Staunen. "Putin hat mich besucht und sprach mit mir", so die Betroffene. 

Urteil: Unbedingte Einweisung 

Was sie genau mit dem russischen Präsidenten und Despoten in ihrer Vorstellung besprach  – unklar. Die Richterin ging darauf auch nicht weiter darauf ein. "Ich weiß nicht, warum ich heute hier bin. Ich bin eigentlich das Opfer", war sich die Angeklagte sicher. Spätestens nach den Einvernahmen vom Opfer und den damals vor Ort anwesenden Polizisten war klar – das Urteil muss eine unbedingte Einweisung sein (rechtskräftig).

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