Oberösterreich
Wilderer vor Gericht: Frau zu Geldstrafe verurteilt
Acht Personen müssen sich Mittwoch am Landesgericht Wels verantworten. Sie sollen von 2017 bis 2020 Dutzende wild lebende Tiere getötet haben.
Insgesamt sieben Männern und einer Frau werden Mittwoch am Landesgericht Wels der Prozess gemacht. Den Acht – alle Österreicher, weitgehend aus dem Salzkammergut – wird vorgeworfen von 2017 bis Mai 2020 Dutzende wild lebende Tiere getötet zu haben (wie berichteten).
Die Frau wurde am Vormittag zu einer Geldstrafe von 360 Euro verurteilt, ein weiterer Angeklagter bekam sechs Monate bedingt. Beide Urteile sind rechtskräftig.
Von den restlichen Angeklagten ist eine Rechtsprechung noch offen. Ob es am Mittwoch ein Urteil geben wird, ist noch unklar. Ihnen drohen jeweils bis zu drei Jahre Haft.
Die Beschuldigten sollen immer wieder in unterschiedlicher Zusammensetzung in den Bezirken Gmunden, Linz-Land, Grieskirchen, Salzburg-Umgebung und Zwettl in Niederösterreich gewildert haben. Bei Hausdurchsuchungen waren Unmengen von Fleisch und Trophäen, aber auch ein großes Waffenarsenal samt Schalldämpfern sichergestellt worden.
Angeklagte waren teilweise geständig
Um Schonzeiten oder Schutzbestimmungen kümmerten sie sich laut Ermittlern nicht. Teilweise waren sie mit Nachtsichtgeräten und Wärmebildkameras unterwegs. Häufig wurde aus fahrenden Autos heraus geschossen. Der finanzielle Schaden bei Jagdpächtern liegt nach Schätzung der Exekutive in fünfstelliger Höhe, jener im Naturschutzbereich lässt sich monetär nicht wirklich beziffern.
Wie die APA berichtet sollen Rehe, Füchse, Dachse, Wildschweine, Biber Eichhörnchen, Forellen aber auch unterschiedlichste Arten an Vögel gefangen und getötet worden sein. 37 Fälle wertet die Staatsanwaltschaft als schweren Eingriff ins Jagdrecht, 35 weitere als Tierquälerei. Zudem werden fünf Angeklagten auch Vergehen gegen das Waffenrecht zur Last gelegt. Waffen, Schalldämpfer, Zielfernrohre und Munition sollen sie illegal besessen haben.
Die Angeklagten sind laut Verteidigern teilweise geständig, zumindest was die Wilderei angeht.
Die bisherigen Urteile
Die einzige Frau auf der Anklagebank, erhielt wegen waffenrechtlicher Delikte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen a vier Euro, in Summe 360 Euro. Ein weiterer Angeklagter, war geständig bzw. rechtfertigte den Abschuss von Krähen damit, dass er Hasen schützen wollte. Er wurde zu sechs Monaten bedingt verurteilt.