Niederösterreich

"Windelmann" soll Staat um 218.000 € betrogen haben

In Krems muss ein Mann vor Gericht, der die PVA und den Staat um 218.000 Euro betrogen haben soll. Denn er soll simuliert haben.

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Der Prozess findet am Gericht in Krems statt.
Der Prozess findet am Gericht in Krems statt.
Daniel Schreiner

Der Fall eines Niederösterreichers war schon im Jahr 2018 durch die Medien gegeistert, 2019 hatte es ein Urteil gegeben, welches vom OGH wieder aufgehoben wurde. Somit muss der kurios-tragische Fall völlig neu verhandelt werden.

218.000 € laut Anklage futsch

Die Anklage wirft dem Mann und seinem Lebensgefährten schweren und gewerbsmäßig schweren Betrug vor (es gilt die Unschuldsvermutung) - er soll mit Unterstützung seines Partners jahrelang Pflegegeld und Pension kassiert haben - in Summe laut Anklage rund 218.000 Euro.

Wenn der Gutachter kam, war stets Showtime: Volle Windeln, kaum in der Lage zu sprechen oder alleine aus dem Rollstuhl aufzustehen – schon seit der Jahrtausendwende soll ein Niederösterreicher seinem Sozialversicherungsträger schwerste Behinderungen vorgetäuscht haben. Ihm wurde sogar die Pflegestufe 6 (also die zweithöchste) zuteil. Tatsächlich soll der Mann an psychischen Krankheiten leiden.

Windeln vs. Wandern 

Die Staatsanwaltschaft hatte schon beim Prozess 2019 gemeint: "Einer der größten Sozialbetrüger in der Geschichte Österreichs" - mehr dazu hier. So soll der damals 40-Jährige, kurz nachdem er augenscheinlich noch bettlägerig gewesen war, beim Wandern in Griechenland oder Südafrika fotografiert worden sein – ganz ohne Stock oder gar Rollstuhl. Auch, dass der Mann nicht intelligent oder gar geistig behindert sei, wurde vor Gericht von Zeugen und Aufnahmen widerlegt.

Es gibt dabei ein Video, das den Angeklagten wütend und körperlich fit im Streit mit Mietern zeigt. Einer der vielen Ärzte, der ihm die Behinderungen abgenommen hatte, gab nachdem er das Video vor Gericht gesehen hatte sofort an, dass er "gelinkt" worden sei und eine derartige Zustandsverbesserung medizinisch niemals möglich sei.

Neuer Prozess

Der Rechtsanwalt des 40-Jährigen, Karlheinz Amann, konnte jedoch beweisen, dass die Versicherung ihm die Berufsunfähigkeitspension auch aufgrund dieser Persönlichkeitsstörung gewährt hatte.

Damals war der Angeklagte zu drei Jahren teilbedingt, sein Lebensgefährte zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden - doch diese Urteile sind nun ungültig, die Karten werden ab Freitag am Landesgericht Krems neu gemischt. Ein Urteil wird für April erwartet.

"Im Wesentlichen zusammengefasst fordert der OGH, dass jede Tat gesondert, also einzeln, zu prüfen ist und auch jeweils einzeln allfällige Verjährung zu prüfen ist, jeweils auch im Hinblick auf die Qualifikation als Betrug, schwerer Betrug und/oder gewerbsmäßiger Betrug", erklärt ein Jurist.