Die muslimische Rechtspraktikantin absolvierte von 1. März bis 30. September 2018 am Freistädter Beszirksgericht sowie am Landesgericht Linz ihr Gerichtsjahr. Dieses Praktikum (dauert in der Regel sieben Monate) wird nach dem Jus-Studium vor dem Einstieg in den Beruf absolviert.
Bei der türkischstämmigen Magistra gab es allerdings einigen Wirbel. Sie weigerte sich nämlich, im Gerichtssaal ihr Kopftuch abzulegen. Aus religiösen Gründen sowie auch als Ausdruck ihrer Persönlichkeit, habe die Frau laut einem "Krone"-Bericht gemeint.
Auf Anordnung des Oberlandesgerichts durfte sie deshalb bei Prozessen nicht vorne beim Richter sondern nur im Saal unter den Zuschauern Platz nehmen. Der Grund: Die junge Frau dürfe nicht als Vertreterin von Staat und Justiz auftreten, wenn sie das Kopftuch trägt.
Die Juristin beschwerte sich beim Bundesverwaltungsgericht, blitzte jedoch ab. Allerdings aus einem ganz anderem Grund, weil das Praktikum schon vorbei war. Ähnlich ging es ihr danach auch beim Verwaltungsgerichtshof.
"Es handelt sich um ein heikles Thema, das nach wie vor vom Gesetzgeber ungeklärt ist", so Katharina Lehmayer, Präsidentin des Oberlandesgerichts Linz, in einem "Krone"-Interview.